Ausgabe 25/2017 - 23.06.2017
Karlsruhe (epd). Das Bundesverfassungsgericht soll das Prostitutionsschutzgesetz prüfen. Am 21. Juni haben in Karlsruhe 25 Beschwerdeführer, darunter Prostituierte, Sexbetriebe und Freier, eine Klage gegen das zum 1. Juli in Kraft tretende Gesetz eingereicht. Sie sehen in den Regelungen "einen massiven Eingriff in die Grundrechte von Sexarbeiterinnen". Die Freiheit der Berufswahl sei gefährdet, die informationelle und sexuelle Selbstbestimmung sowie die Unverletzlichkeit der Wohnung, sagte der Verfasser der Klageschrift, Rechtsanwalt Meinhard Starostik.
"Insgesamt stellt das Gesetz die Prostitution unter ein Ausnahmeregime mit totaler Kontrolle, was durch die tatsächlichen Gefahren in diesem Wirtschaftszweig nicht gerechtfertigt ist", sagte Starostik, der auch Richter am Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin ist. Nach seinen Angaben arbeiten bundesweit 200.000 Frauen und Männer im Sexgewerbe.
Das im Oktober 2016 verabschiedete "Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen" verpflichtet Prostituierte unter anderem, ihre Tätigkeit zum Stichtag 1. Juli anzumelden, eine jährliche Gesundheitsberatung wahrzunehmen und Behörden den Zutritt zu Geschäftsräumen zu gewähren. Die Kondompflicht ist festgeschrieben, und Kommunen können Auflagen erteilen und einzelnen Mitarbeitern die Tätigkeit verbieten.
Die Frankfurter Prostituiertenorganisation Doña Carmen nannte die Klage einen "Akt der Notwehr", da ab 1. Juli die Frauen stigmatisiert und wie Täterinnen behandelt würden. Letztlich gehe es dem Gesetzgeber nicht um einen Opferschutz, sondern um Schließung der Betriebe.