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Forscher: Minijobs sollten nicht zur Dauerzustand werden



Arbeitsmarktexperten der Universität Duisburg-Essen haben dazu aufgerufen, Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu überführen. Die Kleinst-Arbeitsverhältnisse sollen nicht durch Fehlanreize zur Dauererwerbsform werden, erklärte das Institut Arbeit und Qualifikation der Hochschule in einer am 19. Juni veröffentlichten Expertise. Dies könne hohe Armutsrisiken insbesondere für Frauen mit sich bringen. Vor allem langfristig angelegte Minijobs für Hausfrauen und -männer seien kritisch zu sehen.

Denn Minijobs entfalteten oft "starke Klebeeffekte", hieß es in dem Konzept zur Gleichstellung geringfügiger Beschäftigung. Sie erschwerten sowohl für Beschäftigte als auch für Unternehmen systematisch den Übergang in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und längere Arbeitszeiten. Besonders gelte das für verheiratete Hausfrauen durch die Kombination der abgabenfreien Minijobs mit der abgeleiteten Krankenversicherung über den Partner. Hinzu kämen Steuervorteile über das Ehegattensplitting.

Entgegen den gesetzlichen Vorschriften sind Minijobber nach Angaben der Forscher in der betrieblichen Praxis meist schlechter gestellt als ihre sozialversicherungspflichtig beschäftigten Kollegen. Sie erhielten weniger Stundenlohn und würden nur bei Anwesenheit bezahlt. Lohnfortzahlung bei Krankheit oder für Feiertage ist ebenso wie für Urlaubstage eher selten, wie es hieß.

Diese Ungleichbehandlung werde unmöglich, wenn alle Erwerbsverhältnisse sozialversicherungspflichtig werden, erklärten die Autoren Gerhard Bosch und Claudia Weinkopf. "Damit die Politik bei der Reform der Minijobs wieder handlungsfähig wird, erscheint es notwendig, von alten Denkmustern Abschied zu nehmen - insbesondere von dem (trügerischen) Bild, dass Minijobs für Beschäftigte und Arbeitgeber gleichermaßen Vorteile bieten", hieß es.

Ein Bestandsschutz für bereits bestehende geringfügige Beschäftigungsverhältnisse könne helfen, dass Beschäftigte und Unternehmen schrittweise in neue Erwerbsmuster und Personalstrategien hineinwachsen. Die Wissenschaftler sprachen sich in der Expertise für den Zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung zudem für mehr Aufklärung über Rechtsansprüche und für eine Abschaffung der Einkommensbarriere von 450 Euro aus.


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