Ausgabe 16/2017 - 21.04.2017
München (epd). Gehen volljährige behinderte Kinder den Bund fürs Leben ein, können deren Eltern grundsätzlich kein Kindergeld mehr beanspruchen. Weil dann der Ehepartner die finanzielle Verantwortung übernimmt, "erwächst den Eltern kein zusätzlicher Aufwand" mehr, der den Erhalt des Kindergeldes begründet, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am 12. April veröffentlichten Beschluss.
Nach dem Gesetz können Eltern von volljährigen behinderten Kindern theoretisch bis Lebensende Kindergeld erhalten, vorausgesetzt, die Behinderung trat vor dem 25. Lebensjahr auf. Ein Anspruch auf die Zahlung besteht aber nur, wenn das Kind wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten.
Im nun entschiedenen Fall hatte ein volljähriges behindertes Kind geheiratet. Dennoch wollten die Eltern weiter für ihr Kind Kindergeld erhalten. Vor dem Niedersächsischen Finanzgericht hatten sie keinen Erfolg. Wegen der nicht zugelassenen Revision legte der Kläger nun Beschwerde beim BFH ein.
Doch die Münchener Richter ließen die Revision nicht zu. Das behinderte, volljährige Kind sei durch die Heirat versorgt, denn der verdienende Ehepartner übernehme den Unterhalt. Reichen die Einkünfte des Ehepartners für den vollständigen Unterhalt des behinderten Partners aus, "entfällt der Kindergeldanspruch", entschied der BFH.
Az.: III B 93/16