sozial-Recht

Bundesfinanzhof

Kindergeld fällt nach Heirat des behinderten volljährigen Kindes weg



Gehen volljährige behinderte Kinder den Bund fürs Leben ein, können deren Eltern grundsätzlich kein Kindergeld mehr beanspruchen. Weil dann der Ehepartner die finanzielle Verantwortung übernimmt, "erwächst den Eltern kein zusätzlicher Aufwand" mehr, der den Erhalt des Kindergeldes begründet, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am 12. April veröffentlichten Beschluss.

Nach dem Gesetz können Eltern von volljährigen behinderten Kindern theoretisch bis Lebensende Kindergeld erhalten, vorausgesetzt, die Behinderung trat vor dem 25. Lebensjahr auf. Ein Anspruch auf die Zahlung besteht aber nur, wenn das Kind wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten.

Im nun entschiedenen Fall hatte ein volljähriges behindertes Kind geheiratet. Dennoch wollten die Eltern weiter für ihr Kind Kindergeld erhalten. Vor dem Niedersächsischen Finanzgericht hatten sie keinen Erfolg. Wegen der nicht zugelassenen Revision legte der Kläger nun Beschwerde beim BFH ein.

Doch die Münchener Richter ließen die Revision nicht zu. Das behinderte, volljährige Kind sei durch die Heirat versorgt, denn der verdienende Ehepartner übernehme den Unterhalt. Reichen die Einkünfte des Ehepartners für den vollständigen Unterhalt des behinderten Partners aus, "entfällt der Kindergeldanspruch", entschied der BFH.

Az.: III B 93/16


« Zurück zur vorherigen Seite


Weitere Themen

"Frisch gebacken" ist altersdiskriminierend

Eine unglücklich formulierte Stellenanzeige kann schnell zu Entschädigungszahlungen wegen einer unzulässigen Diskriminierung führen. Einem abgelehnten Bewerber sprach das Bundesarbeitsgericht nun 2.750 Euro Entschädigung zu.

» Hier weiterlesen

Krankenhaus haftet bei Fenstersturz von dementer Patientin

Ein Krankenhaus muss laut Gerichtsurteil unter Umständen haften, wenn ein dementer Patient aus dem Fenster springt. Das Krankenhaus sei dazu verpflichtet, Patienten vor Schäden und Gefahren zu schützen, erklärte das Oberlandesgericht Hamm in einem am 19. April veröffentlichten Urteil. Bei einem dementen Patienten, der sich unberechenbar verhalte, müsse auch mit einem Fluchtversuch durch das Fenster gerechnet werden. Das Gericht verurteilte ein Krankenhaus zu Schadensersatz gegenüber einer Krankenkasse, nachdem eine Patientin aus einem ungesicherten Fenstern sprang.

» Hier weiterlesen

Scheinväter müssen bei Regress auf Verjährung achten

Väter von Kuckuckskindern müssen bei Geldforderungen an den leiblichen Vater auf Verjährungsfristen achten. Grundsätzlich beginnt die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Kalenderjahren mit der Feststellung der Vaterschaft, sie kann aber auch vorher schon beginnen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am 18. April veröffentlichten Beschluss.

» Hier weiterlesen