sozial-Recht

Landgericht

Haftstrafen wegen Misshandlung von autistischen Kindern



Wegen Misshandlung und gefährlicher Körperverletzung schutzbefohlener autistischer Kinder und Jugendlicher hat das Landgericht Düsseldorf drei frühere Mitarbeiter einer Jugendhilfeeinrichtung zu Haft- und Bewährungsstrafen verurteilt. Die ehemalige Leiterin, ein Betreuer und eine Erzieherin hätten nicht im Rahmen einer Therapie, sondern strafbar gehandelt, befand das Gericht am 4. April nach 34 Tagen Hauptverhandlung.

Die Vorfälle ereigneten sich in der Zeit von August 2006 bis Mai 2008. Die schwer erziehbaren autistischen Kinder, die der Obhut der evangelischen Jugendhilfeeinrichtung Educon in Hilden anvertraut waren, waren damals zwischen sechs und 16 Jahre alt. Für die Richter steht fest, dass die Angeklagten die Kinder beispielsweise über Stunden festhielten, ihnen Schmerzen zufügten und sie quälten.

Die frühere Leiterin der Einrichtung erhielt wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen in 13 Fällen, davon zwölf in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten. Ein ehemaliger Wohngruppen-Betreuer wurde wegen gefährlicher Körperverletzung und Misshandlung in acht Fällen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Die dritte Angeklagte, eine Erzieherin in der Wohngruppe, erhielt wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen in sieben Fällen, davon sechs in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Zugunsten der Angeklagten sei berücksichtigt worden, dass ihr ursprüngliches Motiv gewesen sei, den Kindern zu helfen und sie vor einer Einweisung in die Psychiatrie zu bewahren, hieß es.

Die Geschäftsführung von Educon, die damals eine gemeinnützige Tochter-Gesellschaft der evangelischen Graf-Recke-Stiftung in Düsseldorf war, trennte sich nach Bekanntwerden erster Vorwürfe 2008 von der zuständigen Gruppenleitung und erstattete 2009 Strafanzeige gegen 16 hauptamtliche Mitarbeiter. Die Graf-Recke-Stiftung gliederte 2011 die vormals selbstständige Educon GmbH wieder als Geschäftsbereich in die Stiftung ein.

Az.: 7 KLs 6/13


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