Ausgabe 10/2017 - 10.03.2017
Rom (epd). Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) hat Italien in einem Fall schwerer häuslicher Gewalt zu Schadenersatz verurteilt. Die Straßburger Richter befanden Italien laut der römischen Tageszeitung "La Repubblica" (Online-Ausgabe) vom 2. März für schuldig, eine Frau und ihren Sohn nicht ausreichend vor der Gewalt ihres Mannes geschützt zu haben. Der hatte nach einer Anzeige der Frau den gemeinsamen Sohn umgebracht und versucht, auch sie zu töten.
Indem sie nicht umgehend auf die Anzeige der Frau wegen häuslicher Gewalt reagierten, hätten die Behörden die Anzeige wirkungslos gemacht, argumentierten die Straßburger Richter. Dieses Vorgehen habe "de facto eine Situation der Straflosigkeit geschaffen, die zur Wiederholung der Gewaltakte beitrug". Das Urteil wird rechtskräftig, falls keine Seite binnen einer Frist von drei Monaten Berufung einlegt.
Das Gericht sah im vorliegenden Fall das Recht auf Leben sowie die Verbote unmenschlicher Behandlung und Diskriminierung missachtet. Neben der Anzeige der Frau lagen auch mehrfache Hinweise der Nachbarn bei den Polizeibehörden vor.
Der mittlerweile inhaftierte Ehemann hatte 2013 in Remanzacco bei Udine in Norditalien zunächst den gemeinsamen 19-jährigen Sohn umgebracht und dann versucht, seine Frau zu töten. Die Richter erkannten der Frau eine Entschädigung in Höhe von 30.000 Euro sowie die Erstattung der Gerichtskosten in Höhe von 10.000 Euro zu.