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Verbraucherzentrale

Klage wegen Basiskonto-Gebühren gegen drei Banken




Eines von drei verklagten Geldinstituten: Die Deutsche Bank in Frankfurt am Main.
epd-bild / Falk Orth
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat Klage gegen drei Kreditinstitute eingereicht. Die Banken verlangten beim gesetzlich vorgeschriebenen Basiskonto für arme Bürger zu hohe Gebühren im Vergleich zu anderen Kontovarianten im eigenen Haus. Die Geldinstitute sehen das anders.

Dabei geht es nicht um die Frage, "ob die Entgelte unangemessen hoch sind, sondern ob die gesetzlichen Vorgaben des Zahlungskontengesetzes zur Bemessung der Entgelte eingehalten werden", teilte vzbv-Rechtsexpertin Jana Brockfeld am 6. März auf Anfrage mit. "Danach müssen die Entgelte angemessen sein. "Diese Voraussetzungen sehen wir in den nun eingeleiteten Verfahren von den Kreditinstituten als nicht hinreichend berücksichtigt."

Weil bis zu einem höchstrichterlichen Urteil Jahre vergehen können, fordern die Verbraucherschützer die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf, umgehend zu verhindern, dass Verbrauchern durch die Entgeltgestaltung der Banken der Zugang zum Basiskonto de facto verwehrt werde.

Interne Vergleiche angestellt

Aus Sicht des vzbv sind die Basiskontoentgelte der Deutschen Bank AG, Deutschen Postbank AG und Sparkasse Holstein zu hoch. "Viele Kreditinstitute halten sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben für Basiskontoentgelte", sagte Dorothea Mohn, Leiterin Team Finanzmarkt beim vzbv. Sie rief die BaFin auf, Leitlinien zur Angemessenheit von Basiskontoentgelten zu formulieren. Die Klagen wurden bei den zuständigen Landgerichten Frankfurt, Köln und Lübeck eingereicht.

Die Deutsche Bank reagierte gelassen. Auf Anfrage des epd teilte sie mit, man biete "seit dem 18. Juni 2016 ein Basiskonto nach den Regelungen des Zahlungskontengesetzes an. Der monatliche Grundpreis beträgt 8,99 Euro. Das Entgelt liegt innerhalb der Bandbreite unserer sonstigen Kontoangebote im Privatkundengeschäft." Und: "Auf die Klage des Bundesverbandes werden wir innerhalb der uns gesetzten Fristen reagieren."

Postbank sieht keine Rechtsverstöße

Die Sparkasse Holstein hält die Ausgestaltung ihres Basiskontos und dessen Kosten "weiterhin für sachgerecht und an den Vorgaben des Gesetzgebers orientiert". Auf Nachfrage teilte die Bank mit, dass sie derzeit eine Klagerwiderung vorbereite.

Die Postbank teilte dem epd mit, der Gesetzgeber habe im Zahlungskontengesetz vom sogenannten "Meistbegünstigungsgebot" für Basiskonten abgesehen. Das bedeute, dass nicht der Preis für das günstigste Konto einer Bank automatisch für das Basiskonto gesetzt ist. Zudem erkenne er an, dass die Betreuung dieser Konten mit einem höheren Aufwand verbunden ist. Ein Sprecher nannte als Beispiel dafür etwa die manuelle Prüfung der Legitimationsdokumente bei Flüchtlingen und das Risiko der Unerreichbarkeit von wohnsitzlosen Kunden.

"Die Postbank ist der Auffassung, dass diese Aufwendungen das für das Giro-Basiskonto vorgesehene Entgelt von monatlich 5,90 Euro gegenüber 3,90 Euro für das Postbank Giro plus rechtfertigen", hieß es. Zudem liege der Preis für das Basiskonto oft unter dem Durchschnittspreis für Standard-Girokonten von Wettbewerbern.

BaFin sieht sich nicht in der Pflicht

Es sei nicht möglich, Leitlinien zu den Gebühren vorzugeben, teilte die BaFin auf Anfrage mit. Der Gesetzgeber habe sich entschieden, weder konkrete Entgelte noch Entgeltrahmen für Basiskonten vorzugeben, sondern den Instituten ermöglicht, für die Basiskonten angemessene Entgelte zu erheben, teilte ein Sprecher mit. Er verwies auf die Gesetzesbegründung, nach der den Banken auch ein angemessener Gewinn zugebilligt werde.

Angemessen solle laut Gesetz sein, was marktüblich ist, wobei zudem das Nutzerverhalten der konkreten Kunden berücksichtigt werden muss. Eine Deckelung auf einen bestimmten Betrag ist daher nicht gesetzlich vorgesehen, hieß es.

Die BaFin prüfe bereits aktuell in einigen Fällen, inwieweit die erhobenen Entgelte den genannten Grundsätzen des Zahlungskontengesetzes entsprechen, also marktüblich sind und das konkrete Nutzerverhalten berücksichtigen. "Sollte dies nicht der Fall sein, müssten die Institute ihre Preisstrukturen entsprechend der genannten Vorgaben anpassen", sagte der Sprecher.

Abmahnungen führten nicht zum Erfolg

Weil mehrere Abmahnungen nicht zum Erfolg führten, haben die Verbraucherschützer jetzt Klage gegen die drei Banken eingereicht. Dazu haben sie "institutsinterne Vergleiche" angestellt. Dabei ergab sich laut Brockfeld etwa bei der Deutschen Bank folgendes Bild: Sie verlangt für das Basiskonto Gebühren von 8,99 Euro im Monat, jede Überweisung mit Beleg kostet 1,50 Euro. Deutlich billiger ist das db AktivKonto, für das 4,99 im Monat fällig werden, die Überweisungen schlagen ebenfalls mit 1,50 Euro zu Buche. Wird das Basiskonto als Onlinekonto geführt, bleibt es bei dem monatlichen Betrag von 8,99 Euro. "Das Nutzerverhalten wirkt sich nicht kostenmindernd aus", kritisierte Brockfeld.

Das Basiskonto sei ein wichtiger Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Es wurde für Verbraucher geschaffen, die wirtschaftlich schwach sind, wie etwa Geringverdiener, Sozialleistungsempfänger, Flüchtlinge und Obdachlose. Diesen Verbrauchern sei nicht zuzumuten, auf ein mögliches höchstrichterliches Urteil mehrere Jahre zu warten, sagte Mohn.

Dirk Baas

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