Ausgabe 08/2017 - 24.02.2017
Brüssel (epd). Ein Vater, dem aufgrund der Missbrauchsvorwürfe seiner Ex-Frau zeitweilig das Sorgerecht für seine Tochter entzogen wurde, soll 7.000 Euro Entschädigung erhalten. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 9. Februar in Straßburg. Die Justiz habe in dem Fall aus Italien die Gutachten ignoriert, die den Mann entlasteten, urteilten die Richter. Dadurch sei das Menschenrecht auf Achtung des Familienlebens verletzt worden.
Neben der Entschädigung stehen dem Mann 6.000 Euro Aufwandsentschädigung zu. Die Eltern hatten sich 2006 getrennt, als die Tochter zwei Jahre alt war, wie das Gericht erläuterte. Das Kind blieb bei der Mutter, der Vater hatte aber einen Teil des Sorgerechts und durfte die Tochter auch zu sich holen. 2007 klagte die Mutter gegen den Vater, da er das Kind unsittlich berührt habe.
In den darauffolgenden Jahren wurde der Umgang des Vaters und auch von Verwandten väterlicherseits mit dem Kind durch Gerichte mehrmals ausgesetzt. Und das, obwohl zwei Untersuchungen durch Experten keinen der Vorwürfe der Mutter erhärten konnten, wie der Gerichtshof berichtete.
2013 entschied ein italienisches Gericht schließlich, das Sorgerecht des Vaters wieder voll zu gewähren. Der Mann klagte vor dem Europäischen Gerichtshof aber, dass er in der Zwischenzeit lange keine Beziehung zu seiner Tochter habe aufbauen können.
Az.: 76171/13