sozial-Recht

Gerichtshof für Menschenrechte

Entzug des Sorgerechts des Vaters nach bloßen Vorwürfen rechtswidrig



Ein Vater, dem aufgrund der Missbrauchsvorwürfe seiner Ex-Frau zeitweilig das Sorgerecht für seine Tochter entzogen wurde, soll 7.000 Euro Entschädigung erhalten. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 9. Februar in Straßburg. Die Justiz habe in dem Fall aus Italien die Gutachten ignoriert, die den Mann entlasteten, urteilten die Richter. Dadurch sei das Menschenrecht auf Achtung des Familienlebens verletzt worden.

Neben der Entschädigung stehen dem Mann 6.000 Euro Aufwandsentschädigung zu. Die Eltern hatten sich 2006 getrennt, als die Tochter zwei Jahre alt war, wie das Gericht erläuterte. Das Kind blieb bei der Mutter, der Vater hatte aber einen Teil des Sorgerechts und durfte die Tochter auch zu sich holen. 2007 klagte die Mutter gegen den Vater, da er das Kind unsittlich berührt habe.

In den darauffolgenden Jahren wurde der Umgang des Vaters und auch von Verwandten väterlicherseits mit dem Kind durch Gerichte mehrmals ausgesetzt. Und das, obwohl zwei Untersuchungen durch Experten keinen der Vorwürfe der Mutter erhärten konnten, wie der Gerichtshof berichtete.

2013 entschied ein italienisches Gericht schließlich, das Sorgerecht des Vaters wieder voll zu gewähren. Der Mann klagte vor dem Europäischen Gerichtshof aber, dass er in der Zwischenzeit lange keine Beziehung zu seiner Tochter habe aufbauen können.

Az.: 76171/13


« Zurück zur vorherigen Seite


Weitere Themen

Vernichteter Pass kein Grund für lange Abschiebehaft

Ein vor der Einreise nach Deutschland weggeworfener Pass ist kein Grund, einen Flüchtling länger als sechs Monate in Abschiebehaft zu nehmen. Eine Haft von mehr als sechs bis maximal 18 Monate sei nur zulässig, wenn der Ausländer mit seinem Verhalten seine Abschiebung ursächlich "verhindert" hat, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss. Dazu gehöre aber nicht ein vor der Einreise vernichteter Pass.

» Hier weiterlesen

Schenkungen von leiblichen Vätern erleichtert

Geschenke von leiblichen und rechtlichen Vätern an ihre Kinder müssen von den Finanzämtern gleich behandelt werden. Das hat das Hessische Finanzgericht entschieden. Das Finanzamt darf jeweils nur die Schenkungssteuer nach der Steuerklasse I berechnen, die einen Freibetrag von 400.000 Euro vorsieht, entschied das Gericht in einem am 17. Februar bekanntgegebenen Urteil in Kassel.

» Hier weiterlesen

Ausgeliehene Rotkreuz-Schwestern sind Arbeitnehmerinnen

Rotkreuz-Schwestern sind nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 21. Februar Arbeitnehmerinnen im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes. Das hat Folgen für die Praxis des Ausleihens an Kliniken, die nicht zum DRK gehören.

» Hier weiterlesen