sozial-Recht

Oberverwaltungsgericht

BAMF scheitert mit Widerruf von Flüchtlingsstatus



Nach Thüringen geflohene 100 Syrer behalten endgültig ihren Status als anerkannte Flüchtlinge. Das Oberverwaltungsgericht habe in diesen Fällen die Anträge der Bundesrepublik Deutschland - vertreten durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) - auf Berufung verworfen, teilte das Weimarer Gericht am 6. Januar mit. Gegen die Beschlüsse seien keine weiteren Rechtmittel mehr möglich.

Die Syrer hatten zuvor am Verwaltungsgericht Meiningen gegen den ihnen vom BAMF zugesprochen Status geklagt. Der monierte "subsidiäre Schutz" ist auf ein Jahr begrenzt und erlaubt nicht den Nachzug von Familienangehörigen nach Deutschland. Durch entsprechende Beschlüsse des Meininger Verwaltungsgerichtet wurden ihre Asylanträge indes anerkannt.

Die Richter vertraten die Auffassung, dass aus Deutschland zurückkehrende syrische Staatsangehörige im Falle ihrer erzwungenen oder auch freiwilligen Rückkehr in ihre Heimat Verfolgung wegen einer bei ihnen vermuteten regimekritischen oder regimefeindlichen Einstellung befürchten müssten.

Auf diese konkrete Begründung sei das Bundesamt aber nicht oder nur unzureichend eingegangen beziehungsweise es habe den Feststellungen des Verwaltungsgerichts nur Mutmaßungen entgegengesetzt. Damit wäre kein Grund für die Zulassung der Berufung dargelegt worden, begründete das Oberverwaltungsgericht seine Entscheidung.

Damit ist nur ein Bruchteil der anhängigen Verfahren entschieden. Nach Informationen des epd haben etwa 800 weitere Syrer in Meiningen gegen ihren subsidiären Schutzstatus geklagt. Auch in diesen Fällen kann die Anerkennung der Asylanträge erwartet werden.

Das Bundesamt scheiterte mit seiner Entscheidungspraxis nicht zum ersten Mal vor Gericht. Auch das Verwaltungsgericht Trier erkannte mehreren Syrern im Oktober den voll Flüchtlingsstatus zu. Zu einem identischen Urteil kam im Nobember auch das Verwaltungsgericht Düsseldorf. Dagegen gab im Dezember das Oberverwaltungsgericht Koblens dem BAMF Recht: Nicht jedem Flüchtling drohe in Syrien Verfolgung. In vielen Fällen sei ein subsidiärer Schutz für syrische Flüchtlinge ausreichend. Ihr Aufenthalt in Deutschland ist somit lediglich für ein Jahr gesichert.


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