Ausgabe 02/2017 - 13.01.2017
Frankfurt a.M. (epd). In Deutschland werden Väter nach der Beobachtung des Vereins "Väteraufbruch für Kinder" in 90 Prozent der Fälle zu "Zahlvätern" degradiert. Die Organisation fordert deshalb ein neues Unterhaltsrecht.
Nach geltender Rechtsprechung werde erst ab einem Betreuungsverhältnis von exakt 50 zu 50 das Einkommen beider Eltern zur Bemessung des jeweiligen Kindesunterhaltes herangezogen. "Betreut aber ein Vater etwas weniger als die Hälfte, dann muss er den vollen Unterhalt zahlen. Jeglicher finanzielle Aufwand für sein Kind, sei es Kinderzimmer, Kleidung, Verpflegung ist dann sein Privatvergnügen", erklärte Witt. Einem unterhaltspflichtigen Vater stehe nach geltender Rechtsprechung nicht einmal eine Wohnung zu, die groß genug ist, um die Kinder zu betreuen.
Der "Väteraufbruch für Kinder" schlägt deshalb als "faire Regelung" vor, die Einkommen beider Eltern und auch die Kosten des Lebens in zwei Haushalten bei der Unterhaltsbemessung zu berücksichtigen. Ferner sollten Betreuungsleistungen bei der Unterhaltsberechnung angerechnet werden.
Das "Alles-oder-nichts-Prinzip" im geltenden Unterhaltsrecht provoziere - zum Schaden der Kinder - Streit zwischen den Eltern. In Deutschland streiten jedes Jahr 56.000 getrennte Paare vor Gericht über Umgangsfragen. Witt verweist auf Fälle, bei denen ein Elternteil die sogenannte Doppelresidenz mit gleichen Zeitanteilen an der Betreuung vor allem deshalb beenden wollte, weil ein "Mehrheitsverhältnis" finanzielle Vorteile für diesen Elterteil brachte. Diese Eltern hätten dabei oft die Gerichte auf ihrer Seite.
Witt verweist auf positive Erfahrungen im europäischen Ausland, die auch durch wissenschaftliche Studien belegt seien. "In der Doppelresidenz geht es Eltern und Kindern nachweislich besser, als wenn die Betreuung überwiegend bei einem Elternteil stattfindet."
Der "Väteraufbruch" fordert die Bundesregierung auf, das Modell der gleichberechtigten Betreuung gesetzlich zu regeln. In einem neuen Gesetz solle sie Klarheit darüber schaffen, dass Gerichte die sogenannte Doppelresidenz anordnen können.
Der Väteraufbruch für Kinder e.V. mit Sitz in Frankfurt am Main ist nach eigenen Angaben mit knapp 4.000 Mitgliedern der mitgliederstärkste bundesweit vertretene Interessenverband für Väter-, Kinder- und Familienrechte.