Ausgabe 14/2016 - 08.04.2016
Frankfurt a.M. (epd). Die Diakonie Hessen fordert eine erneute Ausschreibung der Schuldnerberatung im Wetteraukreis. "Nur wenn dies geschieht, verhält sich der Kreis rechtmäßig", sagte der Diakonie-Vorstand Wilfried Knapp am 1. April in Frankfurt. Der Wetteraukreis hatte Anfang 2015 die Schuldnerberatung an zwei neue Anbieter vergeben, nachdem zuvor jahrelang Diakonie und Caritas die Beratung angeboten hatten.
Knapp berief sich bei seiner Forderung auf einen Beschluss der Vergabekammer Hessen. Die Kammer, die den am Ausschreibungsverfahren öffentlicher Aufträge teilnehmenden Unternehmen Rechtsschutz gewähren soll, habe bereits zum zweiten Mal die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens geprüft. Die Diakonie Hessen und die Caritas Mainz hatten eine Verletzung ihrer Rechte geltend gemacht und dies der Kammer vorgelegt. Sowohl bei einer Prüfung im Juni 2015 als auch im Februar 2016 habe die Vergabekammer festgestellt, "dass die Auswahlentscheidung des Kreises gegen gesetzliche Bestimmungen über die Vergabeverfahren verstößt", teilte die Diakonie weiter mit.
"Die Diakonie kritisiert nun keinesfalls die Tatsache, dass ein anderer Anbieter ausgewählt worden ist", sagte Knapp. Allerdings seien bei der vom Kreis vorgenommenen Auswahl Kriterien berücksichtigt worden, die in den Ausschreibungsunterlagen vorab nicht genannt waren. Ein Sprecher des Wetteraukreises hatte Ende 2014 dem Evangelischen Pressedienst (epd) gesagt, dass die beiden neuen Anbieter kostengünstiger seien. Ausschlaggebend bei der Vergabe sei jedoch vor allem die Qualität der Angebote gewesen.