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Sozialbeiträge

Familienbund reicht Verfassungsbeschwerde ein



Der Familienbund der Katholiken hat beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen die Benachteiligung von Familien bei Sozialversicherungsabgaben eingelegt. Ziel der Beschwerde sei eine Beitragsentlastung für Familien mit Kindern, teilte der Familienbund am 1. April mit.

Die Entlastung soll an die Zahl der in der Familie lebenden Kinder gebunden sein und unabhängig sein von der Höhe des Einkommens. Die angestrebte Änderung soll für die Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung gelten.

In einer Modellrechnung geht der Familienbund von einer Entlastung von Familien um etwa 240 Euro im Monat pro Kind aus, wenn ein Freibetrag von etwa 8.000 Euro pro Kind eingeführt würde. Der Familienbund verweist dabei auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2001, damals zur Pflegeversicherung, dass der durch Erziehung von Kindern erbrachte Beitrag in der Sozialversicherung berücksichtigt werden muss. In der Pflegeversicherung zahlen kinderlose Mitglieder seit 2005 zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz einen Zuschlag von 0,25 Prozent.


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