sozial-Politik

Bundesregierung

Zahl der Eltern-Kind-Kuren steigt



Die deutschen Krankenkassen bewilligen wieder mehr Mutter-/Vater-Kind-Kuren. So stieg die Zahl der absolvierten Kuren von rund 121.000 im Jahr 2012 auf knapp 135.000 im Jahr 2014. Das bedeutete einen Anteil genehmigter Kuren von 88,3 Prozent, geht aus einer am 6. April in Berlin veröffentlichten Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor.

Nach Kritik an der restriktiven Bewilligungspraxis der Kassen hatten der GKV-Spitzenverband, der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes, die Elly Heuss-Knapp-Stiftung Müttergenesungswerk und der Bundesverband Deutscher Privatkliniken Anfang 2012 die "Begutachtungsrichtlinie Vorsorge und Rehabilitation" überarbeitet. Sie bildet die Grundlage für die Entscheidungen der Krankenkassen im Genehmigungsverfahren.

Demnach dürfen die Kassen Kuren nur in Einrichtungen genehmigen, mit denen ein Versorgungsvertrag besteht. Das Vertragssystem solle die Qualität und Effizienz der Leistungen sichern, hieß es: "Dieser Mechanismus ist nach Ansicht der Bundesregierung sachgerecht." Derzeit gibt es in Deutschland 138 Einrichtungen, mit denen ein solcher Versorgungsvertrag besteht. Vor zehn Jahren waren es noch 159.


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