Ausgabe 14/2016 - 08.04.2016
Pforzheim (epd). In Baden-Württemberg gibt es seit 1. April eine Hafteinrichtung für abgelehnte Asylbewerber, die ihrer Ausreisepflicht nicht nachkommen. Ein ehemaliges Jugendgefängnis in Pforzheim bietet zunächst 21 Plätze, teilte das Innenministerium in Stuttgart mit. Bis zum Frühjahr 2018 soll es auf 80 Plätze ausgebaut werden.
Innenminister Reinhold Gall (SPD) wies darauf hin, dass es sich bei den Untergebrachten nicht um Straftäter handele. Deshalb wolle man sie nicht in Zellen einsperren, sondern den "Gefängnischarakter" minimieren. Die Bewohner dürften sich in der Einrichtung frei bewegen, Besuche empfangen, Medien und das Internet nutzen, selbst kochen und eigene Kleidung tragen.
Voraussetzung für eine Abschiebehaft ist den Angaben zufolge die begründete Annahme, dass ein Ausländer untertauchen wolle. Eine gemeinsame Unterbringung mit Strafgefangenen hatte der EU-Gerichtshof im Juli 2014 verboten. Deshalb sei nun die ehemalige Jugendstrafanstalt umgebaut worden. Seit Jahresbeginn wurden im Südwesten 740 Menschen abgeschoben, im vergangenen Jahr waren es insgesamt 2.449.