Ausgabe 14/2016 - 08.04.2016
Köln (epd). Seit dem 1. April können Flüchtlinge in Köln mit der elektronischen Gesundheitskarte zum Arzt gehen. Die Gesundheitskarte sei eine deutliche Verbesserung der Lebensqualität der Flüchtlinge, sagte Nordrhein-Westfalens Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) am 4. April in Köln. Damit könnten Flüchtlinge direkt zu einer Ärztin oder einem Arzt gehen, wenn sie Schmerzen hätten oder krank seien. Auch in Düsseldorf und Solingen wurden die Gesundheitskarten zeitgleich eingeführt. In Nordrhein-Westfalen bieten mittlerweile etwa 20 Kommunen diesen Service an, neben größeren Städten wie Bonn und Münster nehmen auch kleinere Kommunen wie Dülmen und Sprockhövel teil.
Gesundheitsministerin Steffens betonte, dass die Kosten für die Gesundheitskarten nicht aus den Versichertenbeiträgen bezahlt würden. Für die Kosten der Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen kämen die Kommunen auf, die dies direkt mit den Krankenkassen abrechneten. Für das erste Quartal erhält die Versicherung pro Flüchtling pro Monat eine Abschlagssumme von in der Regel 200 Euro von den Kommunen, also insgesamt 600 Euro. Fallen keine oder geringere Arztkosten an, wird dieser Betrag den Kommunen zurückerstattet. In den folgenden Quartalen fallen keine Abschlagszahlungen mehr an. Allerdings zahlen die Kommunen acht Prozent der pro Flüchtling entstandenen Gesundheitsaufwendungen als Verwaltungsaufwand an die Kassen, mindestens aber zehn Euro pro Monat.
In einer Rahmenvereinbarung hatte sich die Landesregierung 2015 mit den Krankenkassen darauf verständigt, welche Kasse für welche Kommune zuständig ist. So gibt in Düsseldorf die AOK Rheinland/Hamburg die Gesundheitskarten aus. In Köln ist es die DAK Gesundheit, die bereits 7.250 Kölner Asylbewerber in ihr System aufgenommen hat und in den nächsten drei Wochen mit Gesundheitskarten ausstattet. Eine Gesundheitskarte erhalten nur Flüchtlinge, die einer Kommune zugewiesen werden, nicht diejenigen, die auf eigenen Wunsch dort hinreisen.
Bislang mussten Flüchtlinge in den betreffenden Kommunen zu einem kommunalem Amt gehen und sich einen sogenannten grünen Behandlungsschein abholen. Die Entscheidung, ob ein Besuch beim Arzt möglich sein kann, trafen beispielsweise Mitarbeiter des Sozialamts.