sozial-Politik

Bundesregierung

Antragsfrist beim Fonds Sexueller Missbrauch aufgehoben



Von Kindesmissbrauch im familiären Umfeld Betroffene können auch nach dem 30. April Anträge auf Hilfen stellen. Das Bundesfamilienministerium hat eine bisher geltende Antragsfrist beim Fonds Sexueller Missbrauch aufgehoben, wie der unabhängige Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, am 29. März in Berlin mitteilte.

"Dies ist ein wichtiger erster Schritt! Ich hoffe, dass jetzt auch die Frist für das 'Ergänzende Hilfesystem' für Betroffene, die Missbrauch in Institutionen erlitten haben, ebenfalls gestrichen wird", erklärte Rörig.


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