Ausgabe 13/2016 - 01.04.2016
Hamburg (epd). Eine neue Verordnung für Hamburger Pflegeeinrichtungen soll helfen, die Selbstständigkeit der Bewohner zu stärken. "Pflegebedürftige Menschen benötigen zwar Hilfe zur Bewältigung ihres Lebens, wollen und können in den meisten Fällen aber noch selbst bestimmen, was ihnen wichtig ist", sagte Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) am 29. März bei der Vorstellung. Die Ergebnisse der Prüfungen werden künftig im Internet veröffentlicht, um Pflegebedürftige und Angehörigen bei der Wahl einer Einrichtung zu unterstützen. Die Verordnung tritt am 1. April in Kraft und soll die Kontrollen der Wohn-Pflege-Aufsicht einheitlich regeln.
Pflegeheime werden künftig regelmäßig, ambulante Dienste stichprobenartig geprüft. Untersucht wird unter anderem, ob die Pflegeheim-Bewohner Wünsche bei der Essensauswahl anmelden können. Auch sollen die Bewohner selbst entscheiden können, wann sie schlafen gehen oder aufstehen. Weitere Schwerpunkte der Prüfung sind Betreuung und Gesundheit. Ergänzt werden die Prüfungen durch eine anonyme schriftliche Angehörigenbefragung, deren Ergebnisse ebenfalls veröffentlicht werden.
Die neue Verordnung soll sicherstellen, dass die Stadt und der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) keine Doppelprüfungen vornehmen. Der MDK prüft vorwiegend die Qualität der Pflege, die Stadt nimmt die Lebensumstände der Bewohner in den Blick.
Mit der Veröffentlichung der Prüfergebnisse und mit der Kontrolle der ambulanten Dienste ist Hamburg nach Angaben der Gesundheitsbehörde bundesweit Vorreiter. Andere Bundesländer würden ambulante Pflegedienste gar nicht von der staatlichen Aufsicht prüfen lassen.