Ausgabe 11/2016 - 18.03.2016
Berlin (epd). Das monatelang umstrittene zweite Asylpaket der Bundesregierung ist am 17. März in Kraft getreten. Laut Bundesinnenministerium enthält es Regelungen für schnellere Asylverfahren vor allem bei Antragstellern mit geringer Bleibeperspektive, niedrigere Hürden bei der Abschiebung Kranker und eine zweijährige Aussetzung des Rechts auf Familiennachzug bei Flüchtlingen mit dem untergeordneten subsidiären Schutz.
Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) erklärte, die Botschaft der Regelungen sei klar: "Jeder, der zu uns kommt, erhält ein faires Verfahren. Jeder, der keines Schutzes bedarf, muss unser Land möglichst schnell wieder verlassen." Zeitgleich mit dem Asylpaket tritt auch eine Verschärfung des Ausweisungsrechts in Kraft.
Sie sieht vor, dass straffällig gewordene Ausländer künftig schon bei Bewährungsstrafen in besonders schweren Deliktsbereichen ausgewiesen werden können. Bislang galten höhere Hürden. Die Änderung war eine Konsequenz aus den Vorfällen in der Silvesternacht in Köln.