Ausgabe 06/2016 - 12.02.2016
Brüssel (epd). Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Griechenland wegen der unmenschlichen oder entwürdigenden Behandlung eines iranischen Asylbewerbers in den Jahren 2010 und 2011 verurteilt. Der Mann wurde zwei Mal unter Bedingungen inhaftiert, die die Europäische Menschenrechtskonvention verletzen, wie das Straßburger Gericht am 11. Februar erklärte. Darüber hinaus habe Griechenland ihm in seinem Asylverfahren keinen ausreichenden Rechtsbehelf eingeräumt und die Haft nicht kurzfristig und wirksam durch ein Gericht überprüfen lassen. Griechenland muss dem Iraner nun 6.500 Euro Entschädigung zukommen lassen.
Dem Gerichtshof zufolge war der Mann Ende 2010 wegen irregulärer Einreise nach Griechenland festgenommen worden. Der Mann wurde demnach zunächst in Griechenland inhaftiert und dann trotz eines Asylantrags in die Türkei abgeschoben, wo er ebenfalls ins Gefängnis kam. Nach kurzer Zeit wurde er von der Türkei wiederum nach Griechenland überstellt, wo er abermals inhaftiert wurde. Dort unterschrieb er nach Darstellung des Menschenrechtsgerichts eine Erklärung zur Zurücknahme des Asylantrags.
Kurz darauf erbat er eine Rücknahme der Entscheidung über seine Haft und Abschiebung. Zudem äußerte der Mann den Willen, zur Beerdigung seines Sohnes in den Irak zu reisen, nicht jedoch in sein Heimatland Iran. Er wurde demnach Anfang 2011 aus der Haft entlassen und zum Verlassen Griechenlands aufgefordert.
Az.: 5124/11