Frankfurt a.M. (epd). Die ARD hat klargestellt, dass sich aus den jüngst veröffentlichten Zahlen zu den Bezügen der Intendanten keine eindeutigen Rückschlüsse auf die Entwicklung der Gehälter im Senderverbund ziehen lassen. Wie eine Sprecherin der ARD am 18. August auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) mitteilte, hat sich die Grundlage der Berechnungen seit den 2017 veröffentlichten Zahlen verändert. Im Gegensatz zu 2017 weise der Senderverbund nun nur noch die Grundvergütungen der Intendanten aus. Detailliertere Informationen zu einzelnen Vergütungen lägen nicht zentral vor.
Die Grundvergütung von WDR-Intendant Tom Buhrow lag nach der von der ARD jetzt veröffentlichten Tabelle 2019 um rund 23.000 Euro über der von 2016. Erhielt Buhrow 2016 laut WDR-Geschäftsbericht 371.700 Euro, so waren es im vergangenen Jahr 395.000 Euro. Die Grundvergütung des an zweiter Stelle liegenden Intendanten des BR, Ulrich Wilhelm, lag laut ARD 2019 bei 388.000 Euro, rund 21.000 Euro über der von 2016. Laut BR-Geschäftsbericht lag diese 2016 bei 366.656 Euro.
Die öffentlich-rechtlichen Sender sind verpflichtet, die Bezüge der Intendantinnen und Intendanten offenzulegen.