Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) will geschlechtergerechte Sprache für ihre öffentliche Kommunikation nutzen. Das beschloss der Rat der EKD , wie das Kirchenamt am 23. Juni in Hannover mitteilte. Je nach Aussageabsicht könnten unterschiedliche Formen angewendet werden, heißt es in der Empfehlung des Rats.

So können zum einen geschlechtsindifferente Personenbezeichnungen wie Fachkraft oder Mitglied und Pluralformen wie Ehrenamtliche oder Mitarbeitende benutzt werden. Zum Anderen empfiehlt die EKD Formen, die geschlechtliche Vielfalt sichtbar machen: zum Beispiel Paarformen (Pfarrerinnen und Pfarrer), wenn die Beteiligung von Frauen hervorgehoben werden soll, und die Verwendung des sogenannten Asterisk (*) als aktuell gebräuchlichster Form, um die Vielfalt der Geschlechter zum Ausdruck zu bringen.

Kreative Umschreibungen

In Gesetzen, Richtlinien, Ordnungen oder Satzungen sollen die Regeln des vom Bundesjustizministeriums herausgegebenen "Handbuchs der Rechtsförmlichkeit" gelten. Derzeit sehe es vor, dass zur sprachlichen Gleichbehandlung vorzugsweise geschlechtsneutrale Formulierungen oder kreative Umschreibungen benutzt werden. Sofern notwendig, könnten auch Paarformen benutzt werden. Die Nutzung des Asterisk ist nach diesen Regeln nicht erlaubt.

Die EKD hatte zusammen mit dem Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung ein Faltblatt "Sie ist unser bester Mann! - Wirklich? Tipps für eine geschlechtergerechte Sprache" herausgegeben, das kürzlich in einer überarbeiteten Neuauflage erschienen ist. Das Personenstandsrecht wurde 2018 um ein drittes Geschlecht ergänzt, seither können Menschen sich als "männlich", "weiblich" oder "divers" bezeichnen.