Berufstätige und selbstständige Eltern, die wegen der Corona-Pandemie ihre Kinder zu Hause betreuen müssen, erhalten vom Land Nordrhein-Westfalen eine Entschädigung für ihren Verdienstausfall. Betroffene sollen bis zu 67 Prozent ihres Nettoeinkommens, maximal 2.016 Euro im Monat bekommen, wie der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) am 6. April in Münster mitteilte. "Wir lassen die Menschen, die wegen der Kinderbetreuung finanzielle Einbußen haben, nicht im Regen stehen", sagte NRW-Sozialminister Karl-Josef Laumann (CDU)

Der Anspruch auf Entschädigung bestehe, wenn die Kita oder Schule aufgrund einer behördlichen Anordnung geschlossen sei und Kinder unter zwölf Jahren oder mit einer Behinderung nicht anderweitig betreut werden könnten, erklärte der LWL. Nicht erstattet werde der Ausfall für die Schließung während der Schulferien oder wenn die berufstätigen Eltern Kurzarbeitergeld beziehen oder während einer Freistellung weiter bezahlt werden.

Arbeitgeber sollen die Entschädigungen ab April für maximal sechs Wochen an ihre Beschäftigten auszahlen, wie es hieß. Sie könnten sich diese Gelder ebenso wie 80 Prozent der Sozialabgaben für die betroffenen Beschäftigten über den LWL beziehungsweise den Landschaftsverband Rheinland (LVR) erstatten lassen. Selbstständige Eltern sollten sich demnach ebenfalls an die Landschaftsverbände wenden.

Die Entschädigung für den Verdienstausfall erfolgt den Angaben zufolge aufgrund einer neuen Regelung im Infektionsschutzgesetz, die der Deutsche Bundestag am 25. März beschlossen hatte. Für Nordrhein-Westfalen wird den Angaben zufolge mit 270.000 Anträgen gerechnet. Erstattungsanträge könnten voraussichtlich ab Anfang Mai gestellt werden, hieß es.