Nordrhein-Westfalen bereitet ein Epidemie-Gesetz vor. Der vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf, der dem Evangelischen Pressedienst (epd) seit 30. März vorliegt, sieht eine Reihe weitreichender Schritte vor, die bis Jahresende Gültigkeit haben sollen. Die zuständigen Behörden sollen etwa "medizinisches, pflegerisches oder sanitäres Material einschließlich der dazu gehörigen Rohstoffe sowie Geräte für die medizinische und pflegerische Versorgung" beschlagnahmen können, wenn es "zur Aufrechterhaltung der notwendigen Gesundheitsversorgung der Bevölkerung" dringend notwendig ist. Zudem soll eine Meldepflicht für solche Güter angeordnet werden. Das Gesetz soll zum 31. Dezember 2020 wieder außer Kraft treten. Zuerst hatten die "Rheinische Post" und der WDR darüber berichtet.

Dem Entwurf zufolge sollen Behörden zudem von "Personen, die zur Ausübung der Heilkunde befugt sind oder über eine Ausbildung in der Pflege, im Rettungsdienst oder in einem anderen Gesundheitsberuf verfügen, die Erbringung von Dienst-, Sach- und Werkleistungen" verlangen können, soweit das zur Bewältigung der epidemischen Lage notwendig ist. Allerdings müsse eine solche Verpflichtung mit dem jeweiligen Arbeitgeber besprochen werden. Für solche Einsätze sollen Betroffene einen Erstattungsanspruch haben, der sich an den Tarifen für eine vergleichbare Tätigkeit orientiert.

Not-Regelungen für Gesundheits- und Bildungssektor

Zudem soll das Bildungsministerium per Verordnung eine Art Notversetzung von Schülern bestimmen dürfen. Diese sehe vor, "dass Schülerinnen und Schüler auch ohne Versetzung in die nächsthöhere Klasse oder Jahrgangsstufe übergehen können", heißt es in dem Entwurf. Das Ministerium soll zudem festlegen können, dass auf das Abschlussverfahren an der Hauptschule, der Realschule, der Sekundarschule und der Gesamtschule verzichtet werden kann. Zudem soll auf die landesweiten Klausuren verzichtet und auf Prüfungen an den Schulen vertraut werden können.

Auch die Abschlüsse in den Berufs- und Weiterbildungskollegs sollen laut Entwurf allein aufgrund der Leistungen vergeben werden können, die die Schülerinnen und Schüler im Verlauf des Bildungsgangs erbracht haben. Um die Lehrerausbildung zu sichern, sollen 2020 laut Entwurf "einmalig Abweichungen" bei den Bestimmungen zu Praxiselementen, Staatsprüfungen und in den Einstellungsverfahren für das Referendariat möglich gemacht werden.

Die Einbringung eines Gesetzentwurfs zur konsequenten und solidarischen Bewältigung der Covid-19-Pandemie in Nordrhein-Westfalen diene der Anpassung des Landesrechts an die im Bundesrat beschlossenen und verkündeten Änderungen im Bundesrecht, teilte die nordrhein-westfälische Landesregierung am Samstag auf ihrer Internetseite mit. "So soll zum einen weiter gewährleistet werden, die Ausbreitung des Coronavirus weiter einzudämmen. Zum anderen sollen Erkenntnisse aus der derzeitigen Situation genutzt und für potenzielle weitere Ausnahmesituationen in der Zukunft festgeschrieben werden."