Die Bundesregierung will veraltete und heute als diskriminierend verstandene Begriffe wie "Abartigkeit" aus dem deutschen Strafrechtskatalog tilgen. Wie das Bundesjustizministerium in Berlin mitteilte, hat das Kabinett am 11. März einen Entwurf auf den Weg gebracht, der für zeitgemäße Formulierungen in Gesetzbüchern sorgen soll.

Insbesondere sollen im Paragrafen 20 im Strafgesetzbuch, in dem es um die Schuldunfähigkeit aufgrund seelischer Störungen geht, Veränderungen her. Die Begriffe "Schwachsinn" und "Abartigkeit" sollen den Angaben zufolge durch die Worte "Intelligenzminderung" und "Störung" ersetzt werden. "Unsere Rechtsordnung darf niemanden diskriminieren. Das muss auch in der Wortwahl der Gesetze zum Ausdruck kommen", sagte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD).

Auch im Ausland strafbar

Zudem will die Justizministerin den Begriff "Schriften" im Strafrecht ablösen, weil die Verbreitung krimineller Inhalte wie Volksverhetzung oder Missbrauchsdarstellungen von Kindern nicht mehr nur über gedruckte, sondern vielmehr über digitale Ausspielwege erfolgt. Als Ersatz für Schriften soll im Strafgesetzbuch dann von "Inhalten" oder "Verkörperungen eines Inhalts" die Rede sein.

Dem Entwurf zufolge sollen Straftaten wie das Verbreiten von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen oder Volksverhetzungen künftig auch bei Handlungen im Ausland strafbar sein, etwa wenn Deutsche aus dem Ausland im Internet solche Inhalte verbreiten. Der Bundestag muss über die geplanten Änderungen noch beraten.