Der NRW-Verfassungsgerichtshof hat am 28. Januar sieben AfD-Landtagsabgeordneten recht gegeben, die in einem Organstreitverfahren auf Auskunftspflicht der Düsseldorfer Landesregierung geklagt hatten. Eine parlamentarische Anfrage der AfD zu sogenannten gefährlichen Orten in Nordrhein-Westfalen sei nur unzureichend beantwortet worden, heißt es in dem veröffentlichten Urteil (AZ: VerfGH 5/18). Auch eine für den Fall des Bekanntwerdens befürchtete Stigmatisierung oder eine Beeinträchtigung des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung rechtfertigten eine Geheimhaltung einzelner Orte nicht, erklärte die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs, Ricarda Brandts, in der mündlichen Verhandlung.

Der Fall reicht über zwei Jahr zurück. Die sieben AfD-Politiker wollten im November 2017 in einer großen parlamentarischen Anfrage wissen, welche Stadtteile, Straßen und Plätze von der Polizei im Zeitraum zwischen 2010 und 2017 als "gefährlich" eingestuft wurden. In ihrer Antwort vom 2. Mai 2018 weigerte sich die Landesregierung, die 44 Orte zu benennen, sondern gab nur eine Übersicht nach dem Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Kreispolizeibehörde heraus. Sie argumentierte, dass neben einer Stigmatisierung der betroffenen Bewohner auch die Polizeiarbeit durch eine Veröffentlichung erschwert werden könnte. Außerdem hätten die begehrten Informationen nur begrenzte Aussagekraft, weil solche Einstufungen stets von der täglichen Lagebeurteilung abhingen, also nur auf Momentaufnahmen beruhten.

Laut dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes hätte die Landesregierung die Auskunft nicht pauschal verweigern dürfen. Damit habe sie den gesetzlichen Informationsanspruch der Antragsteller verletzt, erklärte Brandts. Zwar gehörten die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Polizei zu den Belangen des Staatswohls, die grundsätzlich eine Geheimhaltung der einzelnen Orte rechtfertigen könnten. Die Landesregierung wäre jedoch verpflichtet gewesen, die Geheimhaltungsbedürftigkeit für jeden der Orte zu prüfen und mit dem Informationsanspruch der Antragssteller sorgfältig abzuwägen.