Die Evangelische Kirche im Rheinland will verbindliche Regeln zum Schutz vor sexualisierter Gewalt einführen. Dafür sollen Mitarbeitende beispielsweise vor Beschäftigungsbeginn und mindestens alle fünf Jahre ein Führungszeugnis vorlegen müssen, wie Vizepräses Christoph Pistorius am 18. Dezember in Düsseldorf erläuterte. Auch Ehrenamtliche sollen dazu verpflichtet werden, wenn sie in intensivem Kontakt mit Minderjährigen stehen.

Die Regeln sollen von der rheinischen Landessynode, die vom 12. bis 16. Januar in Bad Neuenahr tagt, als Kirchengesetz beschlossen werden. Sie sollen für alle 687 Gemeinden und 37 Kirchenkreise sowie die Ämter und Werke der zweitgrößten deutschen Landeskirche gelten.

Die rheinische Kirche habe selbst bei dem Thema nicht immer richtig gehandelt, sagte Pistorius und betonte: "Täter dürfen auf keinen Fall durch ihr Amt in der Kirche vor Strafe und Konsequenzen geschützt werden." Gegen das Wegschauen wolle soll vorgegangen und Verharmlosung und Unwissen vorgebeugt werden.

Ein Verdacht auf Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung muss nach dem Gesetzentwurf von Mitarbeitenden verpflichtend an eine zentrale Anlaufstelle gemeldet werden. Zudem soll es ein Einstellungsverbot für Menschen geben, die rechtskräftig wegen einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung verurteilt wurden.

Auf der Landessynode sollen Zahlen zu den bisherigen Vorfällen vorgelegt werden, auch über mögliche Entschädigungen für Opfer soll gesprochen werden. Der Beschlussantrag sieht vor, dass eine unabhängige Kommission auf Antrag von Betroffenen über Unterstützungsleistungen entscheidet.