Berlin (epd). Vom kommenden Jahr an werden die Krankenkassenbeiträge für Betriebsrentnerinnen und -rentner gesenkt. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) legte dazu einen Entwurf vor und erklärte am 12. November in Berlin, die Beitragssenkung werde zügig umgesetzt. Diese ist Teil des Grundrenten-Kompromisses von Union und SPD und wird damit ein Jahr eher umgesetzt als die Grundrente eingeführt wird. "Wir wollen das Vertrauen in die betriebliche Altersvorsorge stärken", sagte Spahn.
Die Gesetzesänderungen führen nach Angaben von Spahn dazu, dass künftig ein Drittel der Betriebsrentner nur noch den halben Krankenkassenbeitrag zahlen muss und auch das Drittel mit den höchsten Betriebsrenten noch entlastet wird. Betriebsrentner mit geringen Bezügen zahlen keine Beiträge. Heute liegt diese Freigrenze bei 155,75 Euro im Monat.
159,25 Euro Freibetrag
Wer eine höhere Betriebrente bekommt, muss auf die gesamte Rente den vollen Krankenkassenbeitrag inklusive des Zusatzbeitrags seiner Kasse zahlen. Im Bundesdurchschnitt sind das 15,5 Prozent. Das sorgt schon seit Jahren für Ärger, weil die Betriebsrenten damit schlechter gestellt sind als die gesetzlichen Renten.
Künftig wird ein Freibetrag von zunächst 159,25 Euro pro Monat eingeführt, auf den keine Krankenkassenbeiträge zu entrichten sind. Der Beitrag wird erst fällig auf die darüber hinausgehende Summe. Betriebsrentner, die bis zu 320 Euro bekommen, zahlen damit künftig nur halb so viel Beitrag wie heute.
Für die Krankenkassen bedeutet die Neuregelung, dass sie im kommenden Jahr 1,2 Milliarden Euro weniger einnehmen werden.