Die Entschädigungen für Opfer von Gewalttaten oder Terrorakten werden erhöht und verbessert. Der Bundestag beschloss am 7. November in Berlin mit breiter Mehrheit eine Modernisierung des sozialen Entschädigungsrechts. Traumatisierten und durch Gewaltakte geschädigten Menschen soll künftig schneller und gezielter geholfen werden.

Fallmanager sollen Betroffene bei der Antragstellung und im Verfahren begleiten. Auch Menschen, die sexuellen Missbrauch erlitten haben, haben künftig Anspruch auf Entschädigungsleistungen. Alle Opfer sollen sich an Trauma-Ambulanzen wenden können, die künftig flächendeckend zur Verfügung stehen sollen.

Das Gesetz von Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) sieht auch höhere Geldleistungen für Hinterbliebene wie Waisen, Witwen und Witwer sowie die Geschädigten selbst vor. Der Zugang zu beruflichen Wiedereingliederungsmaßnahmen und Hilfen im Alltag wird erleichtert.

Rörig: Hohe Hürden

Der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, erklärte, es sei gut, dass nun auch Betroffene von Missbrauch Anspruch auf Entschädigungsleistungen hätten. Allerdings blieben die Beweisanforderungen so hoch, dass viele Betroffene auch weiterhin von Leistungen ausgeschlossen blieben, bemängelte Rörig.

Der Runde Tisch zu Sexuellem Missbrauch hatte bereits 2011 nach dem Bekanntwerden der Missbrauchsskandale in den Kirchen auf eine schnelle Reform des Opferentschädigungsrechts gedrängt. Weil diese auf sich warten ließ, wurden Hilfefonds eingerichtet. Diese müssten nun dauerhaft abgesichert werden, erklärte Rörig, weil die Hürden für Leistungen dort niedriger seien.

Die meisten Regelungen der Entschädigungs-Reform werden erst 2024 wirksam. Einige Änderungen sollen rückwirkend zum 1. Juli 2018 in Kraft treten, darunter die Gleichbehandlung aller Opfer unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Die Opferhilfe-Organisation Weißer Ring appellierte an die Bundesländer, dem Gesetz zuzustimmen. Es enthalte sehr viele Verbesserungen, erklärte der Bundesvorsitzende Jörg Ziercke.