Der Streamingdienst Netflix darf die deutsche Hip-Hop-Serie "Skylines" weiterhin zur Verfügung stellen. Der Inhaber des Frankfurter Labels "Skyline Records", Jan Lehmann, blieb mit einem Antrag auf einstweilige Verfügung erfolglos. Das Landgericht Frankfurt am Main wies den Antrag zurück, wie eine Sprecherin des Gerichts am 15. Oktober dem Evangelischen Pressedienst (epd) sagte. Lehmann sieht durch die Serie seine Persönlichkeits- und Namensrechte verletzt. Sein Anwalt kündigte auf epd-Nachfrage Beschwerde gegen den Beschluss beim Oberlandesgericht an. (AZ: 2-03 O 429/19)

Die Netflix-Serie "Skylines" ist die dritte deutsche Eigenproduktion des internationalen Streamingdienstes und seit dem 27. September abrufbar. Sie dreht sich um das Frankfurter Hip-Hop-Milieu, die Drogenszene und ein Musik-Label, das Netflix ebenfalls "Skyline Records" nennt.

"Name nicht hinreichend originell"

Nach Angaben des Gießener Anwalts Andreas Milch möchte Lehmann weder sich noch sein Label mit Drogenhandel oder der organisierten Kriminalität in Verbindung gebracht wissen. Zudem sei Lehmann Inhaber der Rechte an der Wortmarke "Skyline Records". In der Serie seien daneben weitere Parallelen zu Lehmanns Leben erkennbar.

Die Sprecherin des Landgerichts erklärte, das Persönlichkeitsrecht sei mit der Kunstfreiheit abzuwägen. Im Ergebnis habe die 3. Zivilkammer entschieden, dass die von Lehmann angeführten Persönlichkeitsmerkmale, durch welche dieser sich in zwei verschiedenen Charakteren der Serie wiedererkennen will, eher allgemeine Merkmale seien, die sich nicht zwingend auf eine bestimmte Person beziehen ließen. Die Namenswahl "Skyline Records" für ein Frankfurter Musiklabel sei zudem nicht hinreichend originell. "Hinzu kommt, dass es sich nach Ansicht der Kammer in der Serie um ein großes, potentes Label handelt, in der Realität jedoch eher nicht", erklärte die Gerichtssprecherin.