Die NRW-Beratungsstellen für die Opfer von Menschenhandel fordern von Politik, Verwaltung und Justiz entschiedenere Maßnahmen gegen Zwangsprostitution. Notwendig sei unter anderem die Entkriminalisierung von Frauen, die Opfer von Menschenhandel geworden seien, teilten die Beratungsstellen in Dortmund anlässlich des Europäischen Tags gegen den Menschenhandel (18. Oktober) mit.

Die Frauen dürften von den Ermittlungsbehörden nicht als Täterinnen behandelt werden, weil sie zum Beispiel gegen das Aufenthaltsrecht verstoßen hätten, forderten sie. Vielmehr müsse ihnen ein "gesicherter Aufenthaltstitel" erteilt werden. Den Frauen müsse zudem freier Zugang zu Bildung und eine bundesweit einheitliche Grundversorgung nach den Regelungen des Sozialgesetzbuches II gewährt werden.

Die acht Fachberatungsstellen in NRW verlangten zudem eine "konsequente Gewinnabschöpfung" aus Verfahren wegen Menschenhandels. Auch speziellen Schulungen für Mitarbeiter von Polizei, Justiz und Behörden wurden empfohlen.

Menschenhandel ist den Angaben zufolge ein lukratives Geschäft für die Täter. Die Gewinne seien vergleichbar mit jenen im Waffen- und Drogenhandel, die Strafen fielen jedoch vergleichsweise gering aus. Opfer des Menschenhandels und der Zwangsprostitution werden Frauen aus Ost- und Südosteuropa, Afrika, Asien und Lateinamerika. Sie werden mit falschen Versprechungen hierhin gelockt und dann mit psychischem Druck und Gewalt zur Prostitution gezwungen.