München, Düsseldorf (epd). Experten haben den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen die Rückgabe eines Kunstwerks von Hans von Marées an die Erben eines jüdischen Kunsthändlers aus Düsseldorf empfohlen. Man empfehle die Restitution des Marées-Werkes "Ulanen auf dem Marsch" an die "Dr. and Mrs. Max Stern Foundation", teilte die "Beratende Kommission für die Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter" am 9. September in Magdeburg mit. Die Empfehlung ist an zwei Bedingungen geknüpft, die von der Stern-Stiftung erfüllt werden sollen.
Zum einen soll sich die Stiftung als Erbe des früheren Düsseldorfer Kunsthändlers Max Stern verpflichten, das Bild in den kommenden zehn Jahren nicht zu verkaufen. Zum anderen soll sich die Stiftung dazu verpflichten, das Werk gegebenenfalls wieder an die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen zurückzugeben - denn in der Beratenden Kommission herrschte keine Einigkeit darüber, ob es sich beim Verkauf des Marées-Werks tatsächlich um eine Veräußerung handelte, die einem NS-verfolgungsbedingten Zwangsverkauf gleichzustellen ist.
Zwangsverkauf oder nicht?
Max Stern habe zwar, wie alle jüdischen Kunsthändler, als einer der bedeutendsten Kunsthändler des Rheinlandes unter den Repressionen des NS-Staates gelitten. So wurde er ab August 1935 immer wieder dazu aufgefordert, seine Galerie aufzulösen - letztlich betrieb er diese aber bis September 1937 weiter. Während mehr als zwei Drittel der Beratenden Kommission der Ansicht sind, dass der am 24. Juni 1936 erfolgte Verkauf des Marées-Gemäldes ein Zwangsverkauf war, kommt eine Minderheit des Gremiums zu einer gegenteiligen Einschätzung.
Die Minderheit in der Kommission geht, wie auch die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen, davon aus, dass Stern vom NS-Staat von Anfang an rassistisch verfolgt wurde. Dies habe aber den Verkauf des betroffenen Bildes nicht beeinflusst, heißt es im Bericht der Kommission. Stern habe bis 1937 den Geschäftsbetrieb seiner Galerie gewinnbringend aufrechterhalten. Der 1987 verstorbene Händler habe 1951 an seinen Anwalt geschrieben: "Finanziell war die Galerie trotz des Drucks der Nazis solange sie bestand ein sehr lukratives Geschäft."
Laut dem Deutschen Zentrum Kulturgutverlust, der Geschäftsstelle der Beratenden Kommission, ist es das erste Mal, dass es in solch einem Verfahren eine Minderheitsmeinung gibt. Die Aufgabe der Beratenden Kommission ist es, bei Meinungsverschiedenheiten zwischen heutigen Besitzern und ehemaligen Eigentümern oder Erben zu vermitteln. Der Vorsitzende der Kommission ist der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, Hans-Jürgen Papier.