Union und SPD haben sich im Koalitionsausschuss auf weitere Schritte gegen steigende Mieten und fehlenden Wohnraum verständigt, wie Bauminister Horst Seehofer (CSU) und Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) im Anschluss mitteilten. Die Eckpunkte:

- Die Mietpreisbremse wird um fünf Jahre bis 2025 verlängert. Künftig sollen die Mieter zudem zu viel gezahlte Miete zweieinhalb Jahre rückwirkend zurückbekommen. Bisher hängt das davon ab, wann sie den Verstoß gegen die Mietpreisbremse beim Vermieter gerügt haben. Die Mietpreisbremse wurde 2015 eingeführt. Seitdem können die Bundesländer Gebiete ausweisen, wo die Miete bei Neuvermietungen nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf.

- Für bestehende Mietverhältnisse ändert sich nichts. Der Mieterbund sieht darin eines der Hauptprobleme.

- Mietspiegel sollen künftig sechs statt vier Jahre gelten. Das bedeutet, die ortsübliche Vergleichsmiete, an der sich auch die Mietpreisbremse orientiert, steigt langsamer. Der Mieterbund fordert, dass der Mietspiegel mindestens die Mietpreise der zurückliegenden acht Jahre einbeziehen muss, um die Preisspirale nach oben zu verlangsamen.

- Die Maklerkosten sollen sich Verkäufer und Käufer von Häusern und Wohnungen künftig teilen. Bisher zahlen die Käufer allein. Die SPD wollte eigentlich das Bestellerprinzip, das schon bei Vermietungen gilt, auch für Verkäufe einführen.

- Bis zum Ende des Jahres will die Bundesregierung ein Gesetz vorlegen, durch das die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen erschwert werden soll.

- Die Wohnungsbauprämie soll attraktiver werden. Nach Angaben des Bauministeriums wird sie zu wenig genutzt. Die Anfang der 1950er Jahre eingeführte Wohnungsbauprämie ist ein Zuschuss an Haushalte mit geringen Einkommen, die auf den Erwerb oder Bau von Wohneigentum sparen.

- Die Koalition will Grundstücke aus dem Bundeseisenbahnvermögen billiger machen, um es Kommunen für sozialen Wohnungsbau anbieten zu können. Dafür wird eine schon bestehende Regelung erweitert. Mit der Bahn AG will der Bund darüber verhandeln, ob sie weiteres Land zum Wohnungsbau abgibt.

- Für den Bau bezahlbarer Mietwohnungen sollen Brachflächen reaktiviert werden, also beispielsweise die Beseitigung von Altlasten bezuschusst werden. Die Finanzierung steht unter Haushaltsvorbehalt.

- Das Baugesetzbuch soll überarbeitetet werden. Die Kommunen sollen dadurch leichter Baulücken schließen und auf dem Land neue Wohngebiete am Rand von Orten und Dörfern begründen können.