Siegen (epd). Die Evangelischen Kirchenkreise Siegen und Wittgenstein prüfen eine Vereinigung. Die Kreissynode Siegen beschloss bei ihrer Tagung in Wilgersdorf mit großer Mehrheit, dass zunächst eine Machbarkeitsstudie erstellt wird, die Optionen zur Gründung eines neuen Kirchenkreises auslotet, wie der Kirchenkreis mitteilte. Die Studie soll auf der Sommersynode 2020 vorgestellt und anschließend in den Kirchengemeinden erörtert werden. Auch die zeitgleich tagende Kreissynode Wittgenstein stimmte den Angaben nach dem Plan zu.
Der Siegener Superintendent Peter-Thomas Stuberg unterstrich, es gehe nicht um eine spontane Vereinigung, sondern um den ersten Schritt auf einem Weg, auf dem noch viele Details zu klären seien. Der Plan für einen möglichen Zusammenschluss solle offen und gemeinsam entwickelt werden, nachdem die Machbarkeitsstudie die Rahmenbedingungen aufgezeigt habe. Seit geraumer Zeit habe der Kirchenkreis Wittgenstein seine absehbare Schwierigkeit signalisiert, ein eigenständiger Kirchenkreis auf der Basis von rund 32.000 Gemeindegliedern zu bleiben. Auch der Kirchenkreis Siegen mit rund 114.000 Mitgliedern werde allmählich kleiner. Aktuell haben die Nachbarkirchenkreise bereits ein gemeinsames Kreiskirchenamt und Schulreferat.
Fonds für innovative, missionarische und diakonische Projekte
Um bei längerfristig unbesetzten Pfarrstellen die pastorale Grundversorgung zu sichern, beschloss die Kreissynode, dass Gemeindepädagogen oder Diakone eingestellt werden können, wenn für eine vakante Pfarrstelle länger als ein Jahr kein ordinierter Theologe gefunden wird. Der Kirchenkreis Siegen müsse sich bis zum Jahr 2025 auf zahlreiche Ruhestandsabgänge bei seinen Pfarrern einstellen, hieß es. Es sei bereits heute schwierig, für Pfarrstellen Interessenten zu finden.
Nach einem Beschluss der Synode fördert der Kirchenkreis künftig innovative Projekte mit einer Art Start-up-Finanzierung: Der Fonds für innovative, missionarische und diakonische Projekte soll einmalig mit 300.000 Euro bestückt werden. Einen Antrag auf Förderung stellen können Kirchengemeinden, kreiskirchliche Einrichtungen, freie Werke sowie nicht institutionell verankerte Initiativgruppen oder Vereine. Die geförderten Projekte sollen innovativ sein und Menschen ansprechen, die bisher von kirchlichen Angeboten noch nicht erreicht wurden. Ein Auswahlgremium des Kirchenkreises prüft und begleitet die Projektanträge.
Die Kreissynode beschäftigte sich zudem mit der Hauptvorlage "Kirche und Migration" der Evangelischen Kirche von Westfalen, die die Landeskirche zur Diskussion in die Kirchenkreise, Gemeinden und Arbeitsbereiche gegeben hatte. Die Siegener Synodalen baten unter anderem die Landeskirche, weiterhin dafür zu sorgen, dass geflüchteten Menschen auf deren Wunsch hin der christliche Glaube in Glaubenskursen nahegebracht und Taufe ermöglicht werde. Zudem solle die Landeskirche deutlicher als bisher die Interessen des Kirchenasyls als "ultima ratio" gegenüber staatlichen Einrichtungen vertreten. Nach intensiver Diskussion stimmte das Leitungsgremium auch den Plänen der Landeskirche zu, künftig auch gleichgeschlechtliche Paare kirchlich zu trauen.