Jeder zweite Deutsche (54 Prozent) beurteilt es positiv, dass psychisch kranke und behinderte Menschen mit Vollbetreuung an der Europawahl teilnehmen können. Jeder Vierte (25 Prozent) finde die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hingegen schlecht, erklärte das Meinungsforschungsinstitut YouGov. Für die repräsentative Umfrage wurden 1.837 Menschen Mitte April zu dem Thema befragt.

Das Bundesverfassungsgericht hatte am 15. April entschieden, dass bereits zur Europawahl psychisch kranke und behinderte Menschen mit Vollbetreuung ihre Stimme abgeben können. Bereits im Februar hatte es erklärt, dass die für diese Gruppen geltenden Ausschlüsse vom Wahlrecht unrechtmäßig sind.

Der Umfrage zufolge befürworten vor allem Anhänger der Grünen (76 Prozent), der SPD (67 Prozent) und der Linken (63 Prozent) das Urteil. Ablehnend äußerten sich AfD-Wähler, von denen knapp die Hälfte (49 Prozent) die Teilnahme von Betreuten Menschen an Wahlen schlecht finden.

Im Geschlechtervergleich bewerteten zwei Drittel der Männer (59 Prozent) das inklusive Wahlrecht gut, unter den Frauen waren es nur 49 Prozent. Jüngere Befragte zwischen 18 und 24 Jahren (31 Prozent) finden die Entscheidung des Gerichts sehr gut und liegen damit über dem Durchschnitt (24 Prozent).

Ebenfalls wahlberechtigt sind erstmals auch Straftäter, die wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind. Das Gericht hatte bereits im Februar entschieden, dass die für diese Gruppen geltenden Ausschlüsse vom Wahlrecht unrechtmäßig sind. Die Große Koalition brachte daraufhin eine Reform durch den Bundestag, die ein Wahlrecht für Vollbetreute vorsah. Allerdings sollte sie erst nach der Europawahl in Kraft treten. FDP, Grüne und Linke im Bundestag klagten dagegen mit Erfolg in Karlsruhe.