Die ab November veränderten Qualitätsprüfungen in den Pflegeheimen sind nach Einschätzung von NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) ein wichtiger "Neuanfang" bei der Versorgung und Betreuung von Pflegebedürftigen. "Das neue System wird die Art und Weise, wie Qualität bewertet und dargestellt wird, vollkommen verändern", sagte Laumann am 26. April anlässlich einer Regionalveranstaltung zu dem Thema in Düsseldorf.

Die Pflegenoten, mit denen die Einrichtungen bislang bewertet würden, seien "damit Geschichte", erklärte der Minister. Sie hätten sich in der Praxis nicht bewährt, da sie es möglich gemacht hätten, Defizite in der Pflege durch Leistungen in pflegefernen Bereichen - etwa bei der Versorgung - auszugleichen. Das hatte dazu geführt, dass die durchschnittliche Note für Pflegeeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen im März 2019 bei 1,2 lag. Die Pflegenoten seien "eine Farce" gewesen, betonte Laumann, der seit langem als Kritiker dieser Art der Benotung gilt.

Von einer Gesamtbenotung rückt die neue Form des "Pflege-TÜVs" nun ab. Die Qualitätsbeurteilung in Pflegeeinrichtungen erfolgt künftig anhand zehn verschiedener Kriterien, die die Versorgungsqualität der Bewohner wiedergeben. Diese Kriterien berücksichtigen beispielsweise den Erhalt der Mobilität oder die Entstehung von Druckgeschwüren. Die Versorgungsergebnisse werden von den Einrichtungen selbst erfasst und anschließend von einer neutralen Institution ausgewertet.

Damit würden die Pflegeeinrichtungen in die Qualitätsüberprüfung mit einbezogen und erhielten eine "aktive Rolle" in dem Verfahren, sagte Dr. Klaus Wingenfeld vom Institut für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld (IPW), der das neue Bewertungssystem in Absprache mit der Bundesregierung entwickelt hat. Die fachliche Erfahrung und das Wissen der Mitarbeiter werden für die Überprüfung genutzt, zugleich solle im Arbeitsalltag die "Dokumentationslastigkeit" bei der Betreuung der Pflegebedürftigen zurückgefahren werden.

Mehr Informationen für Pflegebedürftige

Auch die externen Qualitätsprüfungen durch die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) orientieren sich künftig stärker als bislang daran, die Versorgung zum Wohle der Patienten zu beurteilen. Dabei sollen konkrete Qualitätsaspekte bei der Betreuung der Pflegebedürftigen von den MDK-Vertretern kontrolliert und auf mögliche negative Folgen überprüft werden. Anhand eines noch zu ermittelnden Durchschnittswerts soll dann aufgelistet werden, inwieweit die Einrichtungen in einer der Kriterien über oder unter dem Durchschnitt liegen.

Das neue System sorge dafür, dass die Informationen für den Pflegebedürftigen und seine Angehörigen "reichhaltiger" würden, erklärte Wingenfeld. Zugrunde liegen dem neuen Konzept auch die Erkenntnisse von rund 400 Pflegeeinrichtungen, vor allem aus NRW, die das neue Bewertungssystem bereits erprobt haben. In einer Übergangsphase, die vermutlich bis Ende 2020 dauert, soll das neue Bewertungsverfahren nun in allen Pflegeeinrichtungen verbindlich eingeführt werden.

Die Einführung des neuen Systems zur Qualitätsbeurteilung und Qualitätsdarstellung wurde mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) bundesweit gesetzlich festgeschrieben. Derzeit gibt es in NRW 2.190 vollstationäre Pflegeeinrichtungen. Im Jahr 2017 waren in Nordrhein-Westfalen über 769.000 pflegebedürftige Leistungsbezieher registriert, etwa drei Viertel davon wurden zu Hause gepflegt.