Der Sozialverband VdK Saarland hat einfachere Regelungen für Pflegebedürftige angemahnt, damit diese besser Hilfen im Alltag nutzen können. "Wir brauchen einen leichteren Zugang zu haushaltsnahen Dienstleistungen", erklärte der VdK-Landesvorsitzende Armin Lang am 18. März in Saarbrücken. Der Entlastungsbetrag für haushaltsnahe Dienstleistungen müsse einfacher bei den Pflegekassen abgerufen werden können.

Sein Verband berate immer wieder Menschen mit einem niedrigen Pflegegrad, aber hohem Unterstützungsbedarf. Wollten sie den monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro nutzen, fänden sie keinen Dienst, der den geringen Stundenumfang und die förderbaren Dienste anbietet. Der Landesverband appellierte an das Saar-Sozialministerium, diese Regeln anzupassen, damit die Unterstützung abgerufen werden könne.

Außerdem sollten Nachbarn oder Bekannte haushaltsnahe Dienstleistungen verrichten dürfen, forderte der Sozialverband. Dafür könnten von ihnen höchstens Weiterbildungen wie ein Erste-Hilfe-Kurs, eine Hygiene-Schulung und eine Anleitung zum Umgang mit Demenz-Patienten verlangt werden. Der Geschäftsführer des Landesverbands, Peter Springborn, sprach sich für eine zügige Umsetzung und möglichst unbürokratische Antragstellung aus.

Der Verband kritisierte zudem, den Betreuungsdiensten fehle die finanzielle Sicherheit, um die Hilfen im Haushalt anzubieten. Es vergingen oft bis zu sechs Monate, bis die Pflegekassen den Pflegebedürftigen diese Leistungen erstatten, für die die Betreuungsdienste häufig in Vorleistung treten. "Gerade für kleine Betriebe gefährdet diese Praxis deren Existenz", beklagte Springborn. Die Leistungen müssten innerhalb von maximal 28 Tagen bezahlt werden, forderte er.