Die Anmeldefrist beim Hilfsfonds von Bund, Ländern und Kirchen für Psychiatrie-Opfer wird um ein Jahr bis Ende 2020 verlängert. Das teilten am 12. Februar in Berlin Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD), die katholische Deutsche Bischofskonferenz und die Sozialministerkonferenz der Länder gemeinsam mit. Bei dem Fonds können Menschen Hilfen beantragen, die als Kinder und Jugendliche in Heimen der Behindertenhilfe und psychiatrischen Einrichtungen Leid und Unrecht erfahren haben.

Für die Bundesrepublik geht es um die Jahre von 1949 bis 1975, für die DDR um den Zeitraum von 1949 bis Oktober 1990. Kirchen, Landschaftsverbände, Kommunen und der Staat waren Träger der Heime. Nach diversen Verhandlungen bekannten sie sich zu ihrer Verantwortung und richteten die Stiftung ein, ähnlich dem Hilfsfonds für ehemalige Heimkinder.

Menschen, die unter den Folgen von Gewalt, Zwang, Vernachlässigung oder sexuellen Übergriffen in den Einrichtungen leiden, können sich an die Stiftung wenden. Voraussetzung ist, dass sie als Kinder oder Jugendliche in einer Behinderteneinrichtung oder Psychiatrie waren. Sie können Hilfen für Therapien und Nachzahlungen an die Rentenkasse erhalten, wenn sie als Jugendliche in den Einrichtungen arbeiten mussten, ohne dass Sozialversicherungsbeiträge für sie gezahlt wurden.