Das Amtsgericht Düsseldorf hat zwei Kinderärzte des Evangelischen Krankenhauses vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Nach Anhörung des Sachverständigen in der Hauptverhandlung könne kein fahrlässiges Handeln festgestellt werden, teilte das Gericht am 12. Februar mit. Die Mediziner mussten sich vor Gericht verantworten, nachdem ein siebenjähriger Junge im Herbst 2016 in der Düsseldorfer Klinik an den Folgen eines Darmverschlusses gestorben war. (AZ: 140 DS - 10 JS 309/17 - 44/18)

Die Richter erklärten, dass eine Operation zwar mit hoher Wahrscheinlichkeit das Leben des Jungen gerettet hätte. Es sei nach Ansicht des Sachverständigen aber vertretbar gewesen, dass die Kinderärzte das Kind konservativ behandelten. Die Entscheidung über eine Operation habe zudem im Verantwortungsbereich der Chirurgie gelegen. Die Staatsanwaltschaft prüft nun, die zwischenzeitlich eingestellten Ermittlungen gegen Chirurgen der Klinik wieder aufzunehmen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hat den Angaben zufolge ebenfalls Freispruch beantragt, kann jedoch binnen einer Woche Berufung oder Revision einlegen.

Der Tod des siebenjährigen Jungen hatte Entsetzen ausgelöst. Er war von seinem Vater ins Evangelische Krankenhaus Düsseldorf gebracht worden, nachdem er tagelang unter Bauchschmerzen und Übelkeit gelitten hatte. Die Ärzte stellten einen Darmverschluss fest, ordneten aber keine Operation an, sondern behandelten ihn mit Infusionen. Am selben Tag starb der Junge.