Die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Hessen wollen stärker gegen kriminelle Handelsplattformen im sogenannten Darknet vorgehen. Die geltende Rechtslage sei nicht ausreichend, erklärte NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) am 15. Februar. Gesetzeslücken sollten durch die Einführung eines neuen Paragrafen im Strafrecht geschlossen und so ein eigenständiger Straftatbestand gegen diese Art der Computerkriminalität geschaffen werden. Eine entsprechende Gesetz-Initiative der beiden Bundesländer sollte am 15. Februar im Bundesrat eingebracht werden.

Vermehrt würden im Internet über spezielle Handelsplattformen illegale Waren und Dienstleistungen angeboten, sagte Biesenbach. "Kriminelle können 'Cybercrime as a Service' ordern, um ganze Botnetze zu übernehmen oder Unternehmen und kritische Infrastrukturen mit Schadsoftware zu attackieren beziehungsweise auszuspähen." Die neue Vorschrift soll seinen Worten zufolge das Anbieten von Diensten im Darknet unter Strafe stellen, wenn sie eine Straftat wie die Verbreitung von Rauschgift, Sprengstoff oder Kinderpornografie ermöglichen. Höchststrafe wäre ein dreijähriger Freiheitsentzug.

Nach Angaben von Minister Biesenbach verlagert sich der Handel mit Betäubungsmitteln, Waffen, gefälschten Ausweispapieren, Falschgeld und Kinderpornografie zunehmend in den virtuellen Raum und dort vor allem in das anonymisierte Darknet. Kriminelle Anbieter könnten dort weltweit eine Vielzahl potenzieller Kunden erreichen. Ihre Spuren seien gegenüber der analogen Welt kaum oder aber nur mit großem Aufwand nachzuvollziehen und noch dazu flüchtig, hieß es.