Berlin (epd). Eltern mit geringen Einkommen sollen gezielter unterstützt werden. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey und Bundessozialminister Hubertus Heil (beide SPD) warben am 9. Januar in Berlin gemeinsam für den Entwurf des "Starke-Familien-Gesetzes", das zuvor vom Bundeskabinett gebilligt worden war. Man gehe einen weiteren und sehr pragmatischen Schritt im Kampf gegen Kinderarmut, sagte Giffey. Von den verbesserten Leistungen könnten bis zu vier Millionen Kinder profitieren. Sozialverbände bezweifeln das.
Der Gesetzentwurf sieht eine Erhöhung des Kinderzuschlags für Geringverdiener von derzeit bis zu 170 Euro auf bis zu 185 Euro im Monat vor. Der Zuschlag steht Eltern zu, deren Einkommen nicht für die ganze Familie ausreicht und die daher für ihre Kinder Sozialleistungen beantragen müssten. Geplant sind außerdem höhere staatliche Zuschüsse für Schul- und Kindergartenkinder aus einkommensarmen Familien oder Familien, die von Hartz-IV-Leistungen leben.
Kinderzuschlag seit Einführung in der Kritik
Künftig sollen Kindergeld, Kinderzuschlag und die Bildungs- und Teilhabeleistungen das Existenzminimum eines Kindes abdecken. Für den Kinderzuschlag sind Mehrausgaben von einer Milliarde Euro eingeplant, für die Verbesserung der Teilhabeleistungen 220 Millionen Euro jährlich.
Der Kinderzuschlag steht seit seiner Einführung 2005 in der Kritik, weil er von vielen Familien nicht in Anspruch genommen wird. Giffey sagte, von 800.000 anspruchsberechtigten Kindern, erhielten nur 250.000 die Unterstützung auch tatsächlich. Mit dem "Starke-Familien-Gesetz" erhöht sich Giffey zufolge die Zahl der anspruchsberechtigten Kinder um 1,2 Millionen auf zwei Millionen.
Beantragung wird vereinfacht
Weil der Kinderzuschlag künftig mit einer Befreiung von den Kita-Gebühren verknüpft wird, rechnet Giffey damit, dass sich die Zahl der tatsächlichen Bezieher deutlich erhöhen wird. Die Beantragung wird vereinfacht und der Geltungszeitraum auf sechs Monate verlängert. Bisher müssen Eltern den Kinderzuschlag ständig neu berechnen lassen und mit Rückforderungen rechnen.
Das Deutsche Kinderhilfswerk erwartet dennoch keine grundlegenden Verbesserungen. Präsident Thomas Krüger kritisierte, dass es weiterhin keine automatische Auszahlung des Zuschlags geben werde. Die Verbesserungen beim Bildungs- und Teilhabepaket beschränkten sich zudem auf den schulischen Bereich, kritisierte Krüger weiter. Der Freizeitbereich bleibe außen vor.
Heil: Kritik "veraltet"
Arbeits- und Sozialminister Heil, der für die Teilhabeleistungen zuständig ist, wies die Kritik als "veraltet" zurück. Das Schulstarterpaket werde von 100 auf 150 Euro erhöht, der "bürokratische Wust" bei den Zuschüssen zum Schul- und Kita-Essen sowie für die Schülerbeförderung falle weg, sagte er. Schulessen, Monatskarten und Nachhilfe seien künftig für alle bedürftigen Kinder kostenlos.
Alleinerziehende sollen künftig bessergestellt werden, indem Unterhaltszahlungen nicht mehr voll, sondern nur noch anteilig auf den Kinderzuschlag angerechnet werden. Dadurch erhöht sich ihr Nettoeinkommen.
Wichtiger Schritt zur Bekämpfung von Kinderarmut
Familienministerin Giffey wies darauf hin, dass Mitte dieses Jahres das Kindergeld für alle Familien erhöht wird. Parallel dazu würden nun auch die Leistungen für Geringverdiener und für Eltern verbessert, die von der Kindergelderhöhung nicht profitieren - das sind alle, die Hartz-IV-Leistungen in Anspruch nehmen müssen.
Sozialverbände kritisierten den Gesetzentwurf. Die Diakonie Deutschland erklärte, das Schulstarterpaket sei mit 150 Euro immer noch zu niedrig. Die Neugestaltung des Kinderzuschlags sei unzureichend und weiterhin zu kompliziert. Caritas-Präsident Peter Neher sprach hingegen von einer "echten Verbesserung" und einem wichtigen Schritt zur Bekämpfung von Kinderarmut. Im Detail seien die Regelungen aber weiterhin zu kompliziert und teilweise intransparent, kritisierte auch Neher.