Münster (epd). Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) hat knapp 2.000 ehemaligen Heimkindern Leistungen aus dem Fonds "Heimerziehung" vermittelt. Die Regionale Anlauf- und Beratungsstelle schloss Vereinbarungen über Rentenersatz- und Sachleistungen in Höhe von insgesamt rund 24,6 Millionen Euro ab, wie der Landschaftsverband am 9. Januar in Münster mitteilte. Bis Ende 2018 hätten sich fast 3.000 Menschen aus der Region an die Anlaufstelle für Opfer repressiver Heimerziehung in der Zeit zwischen 1949 und 1975 gewandt. Mit rund 2.000 wurden den Angaben nach persönliche Gespräche geführt.
Regionale Anlauf- und Beratungsstelle waren 2012 bundesweit zur Umsetzung des Fonds eingerichtet worden. Bund, Länder und Kirchen leisteten damit erstmals Wiedergutmachung für erlittenes Unrecht in ehemaligen staatlichen und kirchlichen Heimen der Jugendhilfe. Der Fonds wurde zunächst mit 120 Millionen Euro ausgestattet, 2014 um weitere 182 Millionen Euro aufgestockt. Die Laufzeit endete zum 31. Dezember 2018, Leistungen gibt es nicht mehr. Betroffene können sich jedoch weiterhin an die LWL-Anlaufstelle in Münster wenden und beraten lassen, wie es hieß.
Betroffene ist persönliches Gespräch wichtiger als mögliche Entschädigung
In den vielen Fällen hätte das persönliche Gespräch gegenüber einer möglichen Entschädigung im Vordergrund gestanden, erklärte LWL-Jugenddezernentin Birgit Westers: "Oft sprachen Betroffene mit den Kolleginnen der Anlaufstelle das erste Mal über ihre Vergangenheit und die in vielen Fällen erlebte Gewalt und Misshandlung." Das Team in Münster habe dabei oftmals weitere unterstützende Hilfen vor Ort vermittelt, begleitende Akteneinsicht gewährt oder nach Familienangehörigen gesucht, zu denen der Kontakt nach der Unterbringung im Heim abgerissen war. Auch habe es ein Treffen in Soest mit knapp 400 Betroffenen organisiert. Für das Land Nordrhein-Westfalen gibt es eine zweite Anlaufstelle beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) in Köln.
Die Regionalen Anlaufstellen stehen seit 2016 auch Betroffenen offen, die im Rahmen der Stiftung "Anerkennung und Hilfe" entschädigt werden. Die Stiftung richtet sich an behinderte und psychisch kranke Menschen, die als Kinder oder Jugendliche zwischen 1949 und 1975 in der BRD oder zwischen 1949 und 1990 in der DDR in stationären Einrichtungen untergebracht waren und dort Leid erfuhren. Sie können eine pauschale Entschädigung in Höhe von 9.000 Euro sowie Rentenersatzleistungen von bis zu 5.000 Euro erhalten. Auch die Stiftung wird getragen von Bund, Ländern und Kirchen, die oftmals Träger solcher Einrichtungen waren.