Der Bund will in den kommenden vier Jahren 5,5 Milliarden Euro zusätzlich an die Länder überweisen, um die Qualität der Kleinkindbetreuung zu verbessern. Das sogenannte Gute-Kita-Gesetz passierte am 14. Dezemberin Berlin den Bundestag und den Bundesrat. Es kann damit Anfang 2019 in Kraft treten. Der Bund will mit jedem einzelnen Bundesland eine Vereinbarung abschließen, wie das Geld eingesetzt wird. Kritik kam von der Opposition und von Sozialverbänden.

5,5 Milliarden Euro für bessere Kleinkindbetreuung

Der Bundestag beschloss das "Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung" mit den Stimmen der Koalition aus Union und SPD. Die Opposition lehnte das Gesetz geschlossen ab. Die Grünen, die Linksfraktion und die FDP warfen Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) vor, deutlich hinter den eigenen Zielen zurückzubleiben.

Giffey verteidigte das Gesetz als wichtigen Schritt "für mehr Qualität und weniger Gebühren". Jedes Kind müsse die gleichen Startchancen erhalten. Für einheitliche, bundesweit verbindliche Vorschriften über Qualitätsstandards sei die Zeit aber noch nicht reif, sagte sie.

Die Länder können die Bundesmitttel in die Einstellung zusätzlicher Erzieherinnen und Erzieher investieren, in bessere Ausstattung, längere Öffnungszeiten, Sprachförderung oder besseres Essen - aber auch, um die Eltern teilweise oder vollständig von den Gebühren zu befreien. Über die Kriterien für die soziale Staffelung der Beiträge entscheiden die Länder in Eigenregie.

Das sorgte bei Grünen, Linken und FDP gleichermaßen für Kritik. Das Gesetz werde kaum für eine wirklich bessere Betreuung sorgen, kritisierte die Grünen-Vorsitzende Annalena Baerbock. Über die Qualität einer Kita entscheide in allererster Linie, wie viele Fachkräfte für die Kinder da seien. Dafür seien bundesweit verbindliche Betreuungsschlüssel unverzichtbar. Grüne und Linke stellten dazu einen eigenen Antrag, den die Koalition zurückwies.

Caritas: Zusagen nur befristet

Auch der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisierte das "Gute-Kita-Gesetz". "Es ist deprimierend zu sehen, wie ein sinnvolles Vorhaben so zerfleddert wurde", sagte Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Die Caritas im Bistum Münster bezweifelte, ob das Gesetzt zu Qualitätsverbesserungen in den Kindertagesstätten führen werde. Problematisch sei vor allem, dass der Bund den Ländern nur bis 2022 befristet zusätzliches Geld für die Kleinkindbetreuung geben will, sagte der Caritasdirektor des Bistums, Heinz-Josef Kessmann.

Giffey verteidigte ihr Gesetz als einen Kompromiss mit den Bundesländern. Die Verhältnisse in den Ländern seien immer noch sehr unterschiedlich, sagte Giffey. Gebührenfreiheit sei richtig, wenn sich Familien den Kita-Besuch ihrer Kinder nicht leisten könnten, weil sie dafür mehrere hundert Euro im Monat bezahlen müssten.

Geringverdiener künftig von Kita-Gebühren befreit

Vorgeschrieben ist im "Gute-Kita-Gesetz", dass bundesweit Geringverdiener, die Wohngeld oder den Kinderzuschlag beziehen, von den Kita-Gebühren befreit werden müssen. Giffey sagte, das helfe den Familien von 1,2 Millionen Kita-Kindern. Insgesamt werden 3,1 Millionen Kleinkinder in Kitas betreut, das ist jedes dritte Kind unter drei Jahren.

Dass die Mittel des Bundes nur bis 2022 fließen sollen, kritisierten alle Oppositionsfraktionen im Bundestag. Aus Sicht der FDP wird die Befristung dazu führen, dass kaum neue Fachkräfte eingestellt werden, weil die Länder fürchten müssen, langfristig auf den Ausgaben sitzenzubleiben. Giffey versicherte, ihr Ziel bleibe, dass sich der Bund dauerhaft in der Kita-Finanzierung engagiere.

Im Bundesrat, der das Gesetz nach dem Bundestagsbeschluss beriet, stand die Befristung der Bundesmittel im Zentrum der Kritik. Am Ende der Debatte stimmte die Länderkammer dem Gesetz gleichwohl zu und forderte in einer Entschließung, die zeitliche Befristung der Bundesmittel spätestens im Jahr 2020 aufzuheben.