Im Geburtenregister wird es künftig neben dem männlichen und weiblichen Geschlecht auch eine dritte Option geben. Nach dem Beschluss des Bundestags stimmte auch der Bundesrat am 14. Dezember in Berlin einem Gesetz zu, das intersexuellen Menschen die Möglichkeit gibt, als Geschlecht "divers" eintragen zu lassen. Bislang gab es lediglich die Möglichkeit, dass Standesbeamte die Geburt ohne eine Geschlechtsangabe eintragen.

Der Gesetz geht auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im vergangenen Jahr zurück, das im Personenstandsrecht einen Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Diskriminierungsverbot feststellte. Die Richter verlangten, dass auch ein "positiver Geschlechtseintrag" ermöglicht werden muss.

Für die Eintragung zum Zeitpunkt der Geburt eröffnet das Gesetz nun die vier Eintragungsmöglichkeiten "männlich", "weiblich, "divers" oder keine Geschlechtsangabe. Älteren Betroffenen gibt das Gesetz die Möglichkeit, die bisher registrierte Geschlechtsangabe und auch die Vornamen durch eine Erklärung gegenüber dem Standesamt ändern zu lassen.