Düsseldorf, Berlin (epd). Die Deutsche Umwelthilfe ist im ersten Anlauf mit ihrem Anliegen gescheitert, das Land NRW mit einem Zwangsgeld zur Einführung eines Dieselfahrverbots in Düsseldorf zu verpflichten. Einen entsprechenden Vollstreckungsantrag lehnte das Verwaltungsgericht Düsseldorf am 3. September ab (AZ: 3 M 123/18). Gegen diesen Beschluss legte die Umwelthilfe Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht NRW in Münster ein.
Zur Begründung führten die Richter aus, das Land sei seiner in einem Gerichtsurteil von 2016 auferlegten Verpflichtung nachgekommen, bei dem Entwurf des Luftreinhalteplans für Düsseldorf Dieselfahrverbote ernstlich zu prüfen und abzuwägen. Dass das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig im Februar Dieselfahrverbote in Städten für grundsätzlich zulässig erklärt hatte, bedeute keine Pflicht zur Einführung von Fahrverboten, betonten die Richter.
Umwelthilfe legt Beschwerde gegen Gerichtsbeschluss ein
Das sieht die Deutsche Umwelthilfe anders. Das Urteil für die Fortschreibung des Luftreinhalteplans und das Ergreifen schnellstmöglicher wirksamer Maßnahmen für "saubere Luft" sei weiterhin gültig und durch das Land NRW umzusetzen, forderte Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch am 3. September in Berlin.
Rechtsanwalt Remo Klinger, der die Umwelthilfe in dem Verfahren vertritt, erläuterte: "Das Bundesverwaltungsgericht spricht nicht von einem bloßen Prüfauftrag, sondern von einer Verpflichtung zur Einführung von Fahrverboten, wenn andere Maßnahmen nicht ebenso schnell in der Lage sind, die Grenzwerte für den Luftschadstoff Stickstoffdioxid einzuhalten." Deshalb müsse das Land Fahrverbote nicht nur prüfen, sondern sie auch in den Plan aufnehmen.
Der rund 260 Seiten starke Luftreinhalteplan für Düsseldorf enthält über 60 Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität, unter anderem eine Umrüstung der Busse der Rheinbahn AG sowie eine Steigerung der Attraktivität des Rad- sowie des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Auf Fahrverbote wird dagegen ausdrücklich verzichtet.
Die Deutsche Umwelthilfe hält den Luftreinhalteplan für rechtswidrig, da er trotz des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts keine Dieselfahrverbote vorsieht. Außerdem kritisiert die Organisation, dass die Grenzwerte für das Diesel-Abgasgift Stickstoffdioxid nicht "schnellstmöglich", sondern erst in sechs Jahren eingehalten werden sollen.
Das Land lehnt Fahrverbote für Dieselfahrzeuge bislang ab. Sie gelten als Hauptverursacher des giftigen Schadstoffs Stickstoffdioxid, dessen seit 2010 geltender EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft vor allem in vielen Großstädten häufig überschritten wird. Stuttgart, Frankfurt und Aachen waren bereits gerichtlich zur Einführung von Dieselfahrverboten in den Luftreinhalteplänen verpflichtet worden.