Hannover (epd). Die katholische Deutsche Bischofskonferenz, die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen haben eine neue Version der Christlichen Patientenvorsorge herausgebracht. Neu gegenüber vorherigen Auflagen sind eine erweiterte Vorsorgevollmacht für Gesundheits- und Aufenthaltsangelegenheiten, für Totensorge, Organspende und Bestattung sowie eine Generalvollmacht für übrige Angelegenheiten, die unter anderem vermögensrechtliche Bevollmächtigungen ermöglicht und über den Tod hinaus gilt, wie Bischofskonferenz und EKD am 27. August mitteilten.
Der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, und der EKD-Ratsvorsitzende Heinrich Bedford-Strohm betonen im Vorwort zur Neuauflage, dass es nicht einfach sei, sich mit dem eigenen Lebensende und der eigenen Sterblichkeit auseinanderzusetzen. Das Formular und die Erläuterungen sollen helfen, "sich mit dem Sterben und den eigenen Wünschen für den Umgang mit einer lebensbedrohenden Erkrankung zu befassen - und diese Wünsche verbindlich und wirksam festzuhalten". Gegenüber Ärzten, Pflegekräften, Angehörigen und Seelsorgern könnten die Verfügungen dem persönlichen Willen Ausdruck verleihen, "auch dann noch, wenn man selbst nicht mehr dazu in der Lage ist".
Die Christliche Patientenvorsorge berücksichtigt neben juristischen auch theologisch-ethische Aspekte und ist den Kirchen zufolge in besonderer Weise von christlicher Überzeugung geprägt. Dazu gehörten die Ablehnung der Tötung auf Verlangen und der ärztlichen Beihilfe zur Selbsttötung. Das bedeute aber nicht, dass sie nur von Christen verwendet werden kann.
Frühere Christliche Patientenvorsorgen behalten ihre Gültigkeit, die Kirchen empfehlen aber, aus Gründen der Aktualität ein Formular der Neuauflage auszufüllen. Erstmals legten die drei kirchlichen Organisationen 1999 eine eigene Patientenverfügung auf. Bisher sind 4,65 Millionen Exemplare gedruckt worden.