In den kommenden Wochen will das Verwaltungsgericht Düsseldorf entscheiden, ob die vom Land Nordrhein-Westfalen geplanten Maßnahmen zur Luftreinheit ausreichen. Wie ein Sprecher des Gerichts am 21. August mitteilte, kann auch ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro gegen das Land angedroht werden. Hintergrund des Verfahrens (AK.: 3 M 123/18) ist die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH), die vom Land strengere Auflagen bei der Umsetzung des Luftreinhalteplanes in Düsseldorf fordert. Dazu gehören auch Fahrverbote für Dieselfahrzeuge. Es wird erwartet, dass das Gericht im Laufe des Septembers seine Entscheidung bekanntgibt.

In dem am Dienstag verhandelten Fall am Verwaltungsgericht ging es zunächst um formale Fragen. Auch wurde beraten, ob das Land NRW die Urteile des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom September 2016 (AK.: 3 K 7695/15) und des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig von Februar dieses Jahres (AK.: 7 C 26.16) ausreichend berücksichtigt hat. Diese Urteile verpflichten das Land und die Bezirksregierung als ausführende Behörde zur Weiterentwicklung des Luftreinhalteplanes für die Stadt Düsseldorf. Dabei sollten nach Ansicht der Richter auch Fahrverbote für Dieselfahrzeuge erwogen werden.

Die Deutschen Umwelthilfe wirft dem Land NRW vor, die von den Gerichten geforderten Maßnahmen zur Luftreinhaltung bislang nicht angemessen umzusetzen. Das Land lehnt Fahrverbote für Dieselfahrzeuge bislang ab. Auch der am 21. August von der Bezirksregierung Düsseldorf vorgelegte und überarbeitete Luftreinhalteplan schließt solche Maßnahmen aus.

Der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch nannte es einen "Affront", dass der fortgeschriebene Luftreinhalteplan erst zum Gerichtstermin vorgelegt wurde. Offenbar wolle das Land das Verfahren um jeden Preis verzögern. Zugleich zeigte sich Resch zuversichtlich, dass das Gericht feststellen werde, dass das Land rechtswidrig die Fortschreibung des Luftreinhalteplanes für Düsseldorf verzögert habe.