Berlin (epd). Cannabis-Konsumenten haben nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin keinen Anspruch auf Einstellung in den mittleren Polizeidienst. Die Einstellung in den Polizeivollzugsdienst setze die umfassende Eignung eines Bewerbers voraus, heißt es in einer am 17. Juli veröffentlichten Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts. Wer aber Cannabis konsumiere oder vor kurzem konsumiert habe, sei etwa beim Führen von Kraftfahrzeugen beeinträchtigt. Er könne somit nicht uneingeschränkt polizeidienstfähig sein. Gegen die Entscheidung kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden. (VG 26 L 130.18)
Im zugrundeliegenden Fall hatte sich ein 40-Jähriger im Jahre 2017 um Einstellung in den Polizeivollzugsdienst beworben. Eine Blutuntersuchung legte jedoch die Existenz von Cannabis-Abbauprodukten offen. Deshalb lehnte der Polizeipräsident die Einstellung ab.
Der Antragsteller wandte sich mit einem Eilantrag dagegen. Er konsumiere keine Drogen und sei deshalb gesundheitlich für den Dienst geeignet. Das Gericht stufte diese Argumentation angesichts der festgestellten Blutwerte als nicht glaubhaft ein. Im konkreten Fall habe die Behörde eine umfassende Eignung des Bewerbers zurecht verneint.