In Nordrhein-Westfalen werden die Leistungen für Menschen mit Behinderung künftig stärker bei den Landschaftsverbänden Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) gebündelt. Der NRW-Landtag verabschiedete am 11. Juli ein entsprechendes Ausführungsgesetz zum Bundesteilhabegesetz, wie die beiden Landschaftsverbände am 12. Juli in Köln und Münster mitteilten. Für behinderte Menschen ergäben sich nun Vorteile, weil mehr Leistungen aus einer Hand gewährt würden, hieß es. Zugleich gab es aber auch Kritik von Verbänden und der Opposition.

Landtag verabschiedet neues Gesetz

Mit dem neuen Gesetz werden alle sogenannten Fachleistungen für erwachsene Menschen mit Behinderung bei den Landschaftsverbänden angesiedelt. Zudem übernehmen die Verbände die Zuständigkeit für die Unterstützungsangebote für behinderte Kinder in Kindertagesstätten, Kindertagespflege und Frühförderung. Die Leistungen zur Existenzsicherung - etwa für Essen und Unterkunft - werden nach dem neuen Gesetz künftig den Städten und Kreisen übertragen. Die Kommunen behalten außerdem die Zuständigkeit für Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche, die in ihrer Familie leben und die Schule noch nicht abgeschlossen haben.

Regelung soll ab 2020 greifen

Das Gesetz gilt rückwirkend seit dem 1. Januar, die Übertragung der neuen Zuständigkeiten erfolgt aber erst Anfang 2020. Die Landschaftsverbände wollen nun zügig einen Landesrahmenvertrag mit der Freien Wohlfahrt, der Selbstvertretung der Menschen mit Behinderung und den kommunalen Spitzenverbänden aushandeln.

LVR-Direktorin Ulrike Lubek begrüßte das Gesetz: "Das Gesetz ist ein weiterer wichtiger Schritt dahin, Selbstbestimmung und Teilhabe der Menschen mit Behinderung entsprechend der UN-Behindertenkonvention effektiv durchzusetzen. Zugleich unterstützt die Aufgabenzuordnung eine effiziente Kostensteuerung im Interesse der Steuerzahlerinnen und -zahler sowie unserer Mitgliedskörperschaften." LWL-Direktor Matthias Löb verwies darauf, dass das neue Gesetz vorsehe, dass behinderte Menschen noch stärker im Zentrum der Hilfen stehen. "Das werden wir nun in NRW umsetzen und weiter ausbauen."

Der sozialpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag, Josef Neumann, kritisierte dagegen, dass auch nach Verabschiedung des neuen Gesetzes nach wie vor nicht alle Leistungen "aus einer Hand" kämen. Diese "einmalige Chance" sei verspielt worden, weil die Regierungsfraktionen von CDU und FDP einen entsprechenden Änderungsantrag der SPD im Landtag abgelehnt hätten.

Der Sozialverband VdK NRW monierte, dass die Landschaftsverbände weiterhin die Möglichkeit hätten, bestimmte Aufgaben wieder an einzelne Kommunen zu übertragen. "Damit wird der Zuständigkeitsdschungel weder für Behörden noch für Betroffene beseitigt", sagte der VdK-Landesvorsitzende Horst Vöge.