Zur besseren medizinischen Versorgung von wohnungslosen Menschen stellt das Land Nordrhein-Westfalen in diesem Jahr 850.000 Euro zur Verfügung. Die Fördermittel können von Kommunen, Wohlfahrtsorganisationen oder Freien Trägern in dem Bereich abgerufen werden, wie das Sozialministerium am 13. Juli in Düsseldorf mitteilte. Mit dem Geld könnten beispielsweise Ultraschallgeräte, Zahnarztstühle oder andere medizinische Ausstattungen angeschafft werden. Pro Einzelprojekt können Förderungen zwischen 12.500 und 100.000 Euro beantragt werden, wie es hieß. Die Antragsfrist endet am 30. September.

Das Leben auf der Straße führe zu besonderen gesundheitlichen Belastungen durch Witterung, mangelnde Hygiene und ungesunde Ernährung, erklärte Sozialminister Karl-Josef Laumann (CDU). "Dadurch ist die gesundheitliche Verfassung von wohnungslosen Menschen deutlich schlechter als beim Durchschnitt der Bevölkerung." Als Beispiele nannte er Erkrankungen der Atmungs- und Verdauungsorgane, des Herz- und Kreislaufsystems, Hautkrankheiten sowie psychische und Suchterkrankungen.

"Häufig nutzen wohnungslose Menschen das medizinische Regelsystem nicht - sei es aus Scham oder aus Unkenntnis", sagte der Minister. Deshalb seien aufsuchende Hilfen und Angebote, die sich speziell auf diesen Personenkreis eingestellt haben, wichtig. Ab sofort können kreisfreie Städte, kreisangehörige Gemeinden und Kreise sowie freie Träger Mittel aus dem Sonderprogramm "Bessere medizinische Versorgung wohnungsloser Menschen in Nordrhein-Westfalen" beantragen.