Flüchtlinge mit nachgeordnetem Schutzstatus können ab August in begrenzter Zahl wieder Angehörige nach Deutschland nachholen. Mit einer Mehrheit von 370 Stimmen beschloss der Bundestag am 15. Juni in Berlin die vieldiskutierte Neuregelung für Familienzusammenführungen, wonach pro Monat 1.000 Menschen kommen dürfen. Betroffen sind vor allem Syrer, die als Bürgerkriegsflüchtlinge oftmals nicht den vollen Flüchtlingsschutz nach der Genfer Konvention zugesprochen bekommen.

Der Nachzug für Flüchtlinge mit dem sogenannten subsidiären Schutz ist seit Frühjahr 2016 ausgesetzt. Ein Rechtsanspruch auf das Nachholen enger Verwandter, wie ihn andere Flüchtlinge haben, wird mit der Kontingentregelung nicht wieder eingeführt. 279 Abgeordnete stimmten gegen das Gesetz der großen Koalition, drei enthielten sich.

1.000 Fälle pro Monat

Die 1.000 Fälle pro Monat sollen unter anderem nach bestimmten Härten wie Krankheiten ausgewählt werden. Auch die Dauer der Trennung soll eine Rolle spielen. Minderjährige sollen bevorzugt werden. Die Auswahl trifft dem Gesetzentwurf zufolge das Bundesverwaltungsamt. Die Botschaften im Ausland sind für die Anträge zuständig.

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Stephan Mayer (CSU), nannte das Gesetz einen guten Kompromiss. Es füge sich ein in ein großes Regelwerk, mit dem illegale Migration geordnet, gesteuert und begrenzt werden soll. Die stellvertretende SPD-Vorsitzende Eva Högl sagte, das Gesetz kombiniere humanitäre Verantwortung mit geordneter Steuerung. Es kämen nur Flüchtlinge nach Deutschland, die nicht im Mittelmeer ertrunken oder auf der Balkan-Route gestrandet seien, oft nur eine Person aus einer Familie. "Und für sie ist dieses Gesetz", sagte sie.

Linke, Grüne und Flüchtlingsorganisationen kritisieren die Neuregelung. Sie argumentieren, das frühere Recht auf Familiennachzug werde damit zu einem Glücksspiel.

Ab dem 1. August drohe Chaos in den Behörden, sagte Benjamin Strasser (FDP) im Bundestag. Denn was sage man dem 1.001. Antragssteller?, fragte er. Gökay Akbuhut von der Linken sieht einen Verstoß gegen das Grundgesetz: "Jeder Mensch hat das Recht auf seine Familie und das muss auch für alle Flüchtlinge gelten." Die FDP forderte einen Nachzug für Härtefälle ohne eine zahlenmäßige Begrenzung. Die AfD lehnte jeglichen Familiennachzug ab.