In der Diskussion um die mögliche Abschaffung der kommunalen Integrationsräte in Nordrhein-Westfalen hat sich der Städtetag NRW für einen Erhalt der Gremien ausgesprochen. "Eine Wahlfreiheit zwischen Integrationsrat und Integrationsausschuss bringt keinen Fortschritt in der politischen Teilhabe für nichtdeutsche Einwohnerinnen und Einwohner", sagte der Vorsitzende des Städtetages NRW, Thomas Hunsteger-Petermann (CDU), am 15. Juni in Köln. Der Oberbürgermeister Hamms forderte, das bisher einheitliche System der Integrationsräte beizubehalten.

Die Landesregierung will laut Koalitionsvertrag die verpflichtende Einrichtung von Integrationsräten in den Kommunen abschaffen. Damit würde es den Städten und Gemeinden in NRW überlassen, freiwillig solche Gremien einzurichten. Das kann dann ein Integrationsrat oder auch ein Integrationsausschuss sein, der dem Stadt- oder Gemeinderat zugeordnet würde. Es soll aber auch die Option geben, überhaupt keine gewählte Vertretung der Migranten in den Kommunen mehr einzurichten.

Weniger Einflussmöglichkeiten von Zuwanderern

Mit den Plänen der schwarz-gelben Koalition wird nach Ansicht von Hunsteger-Petermann das bisherige System der Migrantenvertretung "ohne Not" infrage gestellt. "Die Integrationsräte ermöglichen, dass auch nichtdeutsche Einwohnerinnen und Einwohner bei kommunalen Entscheidungen eine Stimme haben und gehört werden", erklärte er. Die Einrichtung eines Integrationsausschusses würde die Einflussmöglichkeiten der Zuwanderer dagegen vermindern, da ein solcher Ausschuss zu mindestens 51 Prozent durch Ratsmitglieder besetzt werden müsste.

Bisher sind die Kommunen in NRW dazu verpflichtet, Integrationsräte einzurichten. Das betrifft Gemeinden, in denen mindestens 5.000 ausländische Einwohner ihre Hauptwohnung haben. In Gemeinden mit mindestens 2.000 ausländischen Einwohnern können 200 Wahlberechtigte einen Integrationsrat beantragen. Nach Ansicht der Städte hat sich die Arbeit der Integrationsräte bewährt.

Gegen die Pläne der Landesregierung hatten unter anderem auch der Landesintegrationsrat NRW und die Integrationsräte in den Städten und Gemeinden protestiert. Seit 1994 gehörten die Ausländerbeiräte, die Vorgänger der heutigen Integrationsräte, in NRW zu den kommunalen Pflichtgremien, hieß es. Sie seien Teil einer gewachsenen Struktur zur Förderung von Teilhabe und Integration im Land.